Ein 45-Jähriger aus Pohlheim hat sich fast drei Jahre lang um die Unterhaltszahlungen für seine beiden Kinder gedrückt, die bei ihrer Mutter in Brachttal leben. Über 20.000 Euro sind da inzwischen aufgelaufen und dennoch kam er jetzt im Amtsgericht Gelnhausen fast straffrei davon.
Richter Dr. Wolfgang Ott folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und beließ es bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die ist mit einer Geldstrafe von 900 Euro belegt, die er allerdings nur zahlen muss, wenn er innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit erneut seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt. Zudem muss er der Mutter seiner Kinder zusätzlich zum laufenden Unterhalt in Zukunft jeweils 50 Euro pro Kind überweisen.
Warum er die finanzielle Unterstützung für seine inzwischen 13 und 15 Jahre alten Kinder im August 2010 einstellte, bleibt allerdings rätselhaft. Weil er in ein „tiefes seelisches Loch“ gefallen sei, habe er bereits ein Jahr zuvor seine Arbeitsstelle aufgegeben, erzählte er vor Gericht. Anschließend hätten ihn seine Eltern und sein Großvater unterstützt, so dass er den Unterhalt zunächst noch bezahlen konnte. Ein Schreiben der Arbeitsagentur klang da ganz anders: Demnach hat sich der 46-Jährige in diesem Zeitraum selbstständig gemacht. Und in einer E-Mail an seine Ex-Frau machte er sich zudem darüber lustig, dass er trotz seines Immobilienbesitzes die Zahlung für seine Kinder nicht wieder aufnehmen werde.
Vor Gericht sprach er dann plötzlich nur noch von zwei Häusern, die ihm irgendwann gehörten sollten, und stellte stattdessen seine Leidensgeschichte in den Blickpunkt. „Ich war niemals selbstständig“, will er erst im Februar diesen Jahres wieder einen Job gefunden haben, den er mit Ablauf der Probezeit jetzt aber wieder verloren habe. Da er inzwischen etwas Neues in Aussicht habe, bat er vor Gericht um eine Strafe ohne Eintragung ins Vorstrafenregister, die er letztlich auch bekam. Und das, obwohl er 2008 bereits wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Das Urteil nahm er daher auch sofort an, somit ist es rechtskräftig.
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