Wie wichtig der Führerschein ist, bekam ein 57-jähriger Auslieferungsfahrer in den vergangenen Monaten zu spüren.
Nach dem er am 30. Mai 2013 in Brachttal gegen einen parkenden Wagen gefahren war und sich anschließend aus dem Staub gemacht hatte, stand wenig später die Polizei vor seiner Tür und kassierte seinen „Lappen“ ein. Sein Chef kündigte anschließend das Arbeitsverhältnis, stellte aber eine Wiedereinstellung in Aussicht, wenn er wieder eine Fahrerlaubnis hat. Dieser Wunsch wurde ihm jetzt im Amtsgericht Gelnhausen erfüllt.
Um 20.46 Uhr hatte er am 30. Mai 2013 in der Isenburger Straße in Brachttal beim Ausparken einen parkenden Fiat Brava erwischt und dabei einen Schaden in Höhe von 800 Euro verursacht. Laut eigenen Angaben war er zuvor in einem Döner-Laden und hat dort vier Bier a 0,3 Liter getrunken. Als die Polizei dann noch am gleichen Abend vor seiner Tür stand, wurden allerdings 1,8 Promille bei ihm gemessen – deutlich zu viel für vier kleine Bier. Den Beamten erklärte er zunächst, dass er ein weiteres Bier a 0,5 Liter zu Hause getrunken habe, im Gericht sagte er jetzt aber aus, dass es deutlich mehr gewesen seien.
Da sich das Gegenteil nicht beweisen ließ, ging das Gericht von einem Promillewert von 0,59 zum Unfallzeitpunkt aus und verurteilte den nicht vorbestraften 57-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Außerdem wurde ein deklaratorisches Fahrverbot von drei Monaten verhängt, das keine Auswirkungen mehr hat. Seinen Führerschein konnte er direkt nach der Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft Hanau abholen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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