Über 16.000 Euro schuldet ein Vater dem Jugendamt, weil die Behörde den Unterhalt für sein in Brachttal lebendes Kind in den vergangenen Jahren vorschießen musste.
Wegen diesen Verstößen gegen die Unterhaltspflicht wurde er jetzt im Amtsgericht Gelnhausen zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Ob der 36-Jährige seine Schulden beim Amt jemals zurückbezahlen wird, ist mehr als ungewiss. Auch jetzt offenbarte der Staplerfahrer dem Gericht schlechte finanzielle Verhältnisse, seit einem Arbeitsunfall Mitte 2014 ist er arbeitsunfähig, Besserung ist nicht in Sicht. Dafür hat er sich in den vergangenen Jahren ein ordentliches Vorstrafenregister aufgebaut: Seit 1996 wurde er zahlreicher Delikte überführt, darunter Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und ein Hausfriedensbruch sowie einige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die ihm saftige Geldstrafen eingebracht haben.
Zahlen müsste er jetzt eigentlich auch an die Mutter seines Kindes, die Staatsanwaltschaft forderte daher, dass er seinen kompletten Unterhaltspflichten nachkommt und wollte ihn zudem noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilen lassen. Das Gericht war allerdings deutlich gnädiger und beließ es bei drei Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem wurde er verpflichtet, monatlich mindestens 25 Euro für sein Kind zu bezahlen.
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