Drei Autohändler machten untereinander Geschäfte, als sich einer offenbar benachteiligt fühlte, erstattete er Anzeige gegen eine 52-Jährigen aus Sinntal.
Wegen Unterschlagung war dieser sogar vorläufig festgenommen worden und saß längere Zeit im Gefängnis, doch Strafrichter Dr. Wolfgang Ott sah im Amtsgericht Gelnhausen jetzt keine Grundlagen für eine Verurteilung. Es handele sich dabei um „äußerst dubiose Geschäfte unter Autohändlern“, die die Beteiligten auf zivilrechtlichem Weg klären müssten, falls noch gegenseitige Ansprüche bestünden.
Der Angeklagte sollte im Jahr 2010 drei aus den USA importierte Pickups der Marke Ford so instand setzen, dass sie in Deutschland über den TÜV kommen. Ursprünglich hatte der Eigentümer, ein 46-Jähriger aus Aschaffenburg, einen KFZ-Mechaniker aus Esselbach damit beauftragt, dem fehlte aber offensichtlich das nötige Knowhow und daher brachte er die Fahrzeuge gemeinsam mit dem Eigentümer, der wiederum beim Import einen Händler aus Erlensee dazwischen geschaltet hatte, zum Angeklagten in dessen damalige Werkstatt in Schlüchtern. Am Ende landeten zumindest zwei Fahrzeuge dann aber bei einem Pfandleihhaus in Hadamar. Dort setzte der Sinntaler die Fahrzeuge ein und konnte sie später nicht mehr auslösen. Darauf begründete sich die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hanau wegen Unterschlagung.
Seltsamerweise hatte allerdings der Angeklagte mit dem Kfz-Mechaniker Kaufverträge für die Pickups geschlossen, so dass sie in seinen Besitz wechseln sollten. Dass der 50-Jährige aus Esselbach gar nicht der Eigentümer war und somit die Fahrzeuge gar nicht hätte verkaufen können, machte die Sache noch komplizierter. Der Sinntaler wiederum konnte allerdings nachweisen, dass er 18.500 Euro an den Besitzer aus Aschaffenburg bezahlt hatte. Diesen nicht ganz unerheblichen Sachverhalt hatte dieser bei der Polizei nicht angegeben, als er Anzeige erstattete.
Strafrichter Dr. Wolfgang Ott machte stutzig, dass der Aschaffenburger erst nach fast drei Jahren, nach dem Deal über die Bühne gegangen war, Anzeige erstattet hatte. Außerdem sah er klare Widersprüche und fehlende Angaben in den Aussagen der Beteiligten. Für eine Verurteilung des Sinntalers fehlten ihm und auch der Staatsanwaltschaft Hanau die Grundlagen.
Gleiches gilt für drei weitere Anklagepunkte gegen den 52-Jährigen. Hier lautete der Vorwurf, dass er einen ehemaligen Mitarbeiter nicht bezahlt und ihm auch nicht die Materialkosten erstattet habe, nachdem dieser seine Geschäftsräume in Schlüchtern renoviert hatte. Zudem seien Rechnungen von Mobilfunk- und Stromanbietern bei diesem Mitarbeiter ins Haus geflattert, weil der Angeklagte Verträge auf seinen Namen abgeschlossen haben sollte. Da dieser Mitarbeiter weder im Februar zur ersten Verhandlung noch jetzt bei der Neuauflage im Amtsgericht Gelnhausen erschien, werden auch diese Anklagepunkte nicht weiter verfolgt. Die Verfahren wurden eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.
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