Vater und Sohn auf der Anklagebank: Ein 45-Jähriger aus Sinntal soll gemeinsam mit seinem 16-jährigen Zögling den ehemaligen Liebhaber seiner Ehefrau beziehungsweise Mutter verprügelt haben. Vor dem Jugendschöffengericht Gelnhausen bestritten beide zwar nicht die Auseinandersetzung mit dem ebenfalls 45-jährigen Sinntaler, allerdings wären nach ihren Schilderungen der Sohn der Haupttäter gewesen.
Doch nach der Aussage des Opfers und dessen Tochter kam das Gericht zu einer anderen Auffassung.
„Das war eine Lüge“, entgegnete Richterin Sigrid Haas dem Familienvater, als „besonders feige“ hatte zuvor Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze das Aussageverhalten des Sinntalers bewertet. Dieser hatte erklärt, dass sein Sohn am 17. September 2014 das am Ortsrand von Sinntal-Weiperz joggende Opfer zunächst angesprungen und danach mehrfach auf den Mann eingetreten und eingeschlagen habe. Er selbst habe sich nur mit einem Schlag gegen den Ex-Liebhaber seiner Frau gewehrt, nachdem dieser sich in Boxer-Manier vor ihm aufgebaut hatte.
Ganz anders schilderte das Opfer die Auseinandersetzung: Demnach sind die beiden Angeklagten zunächst gemeinsam auf einem Mofa an ihm und seiner Tochter vorbeigefahren und hätten sich dann am Waldrand auf die Lauer gelegt. Der Vater habe ihn angesprungen, wonach er zu Boden ging und anschließend auch nicht mehr aufgestanden sei. Danach habe der 45-Jährige mehrfach auf ihn eingetreten, während der Sohn seine Tochter festgehalten habe. Die inzwischen Zwölfjährige lief anschließend zirka 500 Meter bis nach Weiperz und holte Hilfe. Die brauchte das Opfer auch dringend: Oberschenkelhalsbruch, Schlüsselbeinbruch sowie mehrere Rippenfrakturen lautete die Diagnose im Krankenhaus, die ihn mehrere Wochen außer Gefecht setzte.
Trotz Sitzungsunterbrechung zwecks erneuter familieninterner Beratung blieben Vater und Sohn bei ihren Aussagen, was, wenn das Gericht ihnen gefolgt wäre, für den Vater einen deutlich glimpflicheren Ausgang gehabt hätte. Das Jugendschöffengericht entschied sich aber genau gegenteilig: Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde der 45-Jährige zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Nach den Schlägen soll er seinem Opfer und dessen Tochter noch gedroht haben, dass er sie umbringe, wenn sie zur Polizei gingen. Der Vater muss außerdem 3.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer sowie 1.500 an den Sozialdienst katholischer Frauen in Bad Soden-Salmünster zahlen. Sein 16-jähriger Sohn wurde verwarnt, er muss 50 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.
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