Per Strafbefehl war er bereits zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, legte dagegen zunächst Einspruch ein. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen zeigte er sich nun aber einsichtig.
Die bestellten Waren hatten einen Gesamtwert von circa 5.300 Euro, darunter waren Lebensmittel und vor allen Dingen viel Bürobedarf. Die Staatsanwaltschaft ging daher in ihrer Anklage von einem gewerbsmäßigen Betrug aus. Angeliefert wurden die Waren zwischen November 2016 und Januar 2017 direkt zu dem dreifachen Familienvater nach Hause. Bis zur Verhandlung ließ sich der 32-Jährige anwaltlich vertreten, zum Prozess erschien er dann allerdings alleine, aber dafür reuig: „Ja, ich gebe zu, dass ich die Sachen bestellt habe“, vereinfachte dieses Geständnis das weitere Prozedere deutlich.
Und es machte die Urteilsfindung einfach: Dem Angeklagten wurde geraten, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen, was dieser schließlich auch befolgte. Die achtmonatige Freiheitsstrafe wurde somit sofort rechtskräftig, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
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