Bad Orb: Nacktaufnahmen der Ex-Freundin veröffentlicht

Bad Orb
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Weil er Nacktaufnahmen seiner Ex-Freundin veröffentlicht hat, wurde in 29-jähriger Hausmeister aus Bad Orb im Amtsgericht Gelnhausen zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Sommer 2016 hatte er zwei Fotos auf Facebook gepostet, außerdem waren drei Videos in einer WhatsApp-Gruppe aufgetaucht. Zur Tatzeit stand der Mann unter Bewährung.



Die Fotos zeigen die Frau unbekleidet vor einem Spiegel stehend und auf dem Rücken auf dem Bett liegend. Zumindest bei dem Spiegelfoto soll es sich um ein „Selfie“ handeln, das dem Angeklagten zugeschickt wurde. Ob er die drei Videos selbst aufgenommen hat, wollte der 29-Jährige vor Gericht nicht sagen. Sie zeigten seine Ex-Freundin bei sexuellen Handlungen mit einer Bürste. Der Bad Orber räumte über seinen Verteidiger Klaus Wetzel die strafrechtliche Verantwortung für die Taten ein, allerdings erhalte seine jetzige Lebensgefährtin weiterhin Fotos von dem mutmaßlichen Opfer: „Er wird von ihr gestalkt.“ Zur Verhandlung erschienen war die als Zeugin geladene Frau nicht.

Das größte Problem des Angeklagten: Zur Tatzeit im April und Juli 2016 stand er unter Bewährung, nachdem er 2015 wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden war, deren Bewährungszeit bis zum 23. Dezember 2018 lief und die aufgrund der neuerlichen Anklage noch nicht erlassen wurde. Seit 2011 war er zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden.

Nach einem Gespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über den Verfahrensablauf wurde sich darauf geeinigt, dass der 29-Jährige bei einem Geständnis nochmals auf eine Bewährungsstrafe hoffen durfte. Und so kam es dann auch: Die Staatsanwaltschaft beantragte eine sechsmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, Verteidiger Wetzel vier Monate, die Strafrichterin Petra Ockert schließlich auch verhängte. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, der zweifache Vater aus Bad Orb muss 60 Stunden gemeinnützig arbeiten und wird der Bewährungshilfe unterstellt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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