Bad Orb: Kinderpornografie auf Hotelcomputer

Bad Orb
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Auf dem Betriebscomputer eines Hotels in Bad Orb wurden im Mai des vergangenen Jahres über 250 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Der 77-jährige Hotelier räumte jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen ein, dass er die Fotos aus dem Internet heruntergeladen hat. Der dreifache Vater wurde zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.



„Stimmt leider“, gab der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung alles zu. Bei der Wohnungsdurchsuchung am 18. Mai 2018 beschlagnahmte die Polizei mehrere Computer und fand schließlich auf dem PC, über den der Hotelbetrieb abgewickelt wird, exakt 257 Dateien, die teilweise Kinderpornografie in seinen schlimmsten Ausführungen zeigten.

Die Erklärung des 77-Jährigen: Durch eine Erkrankung seiner Frau sei er in eine schwere Lebensphase gekommen, „ich habe fast zwei Jahre nicht geschlafen“. Nachts habe er daher entsprechende Seiten im Internet aufgerufen und die Fotos runtergeladen. „Eigentlich hatte ich ja alle auch wieder gelöscht“, unterschätzt er dabei offenbar die Fähigkeiten der Ermittler, die auch diese Dateien zum Vorschein brachten.

Und der Hotelier war nicht zum ersten Mal wegen der Beschaffung von Kinderpornografie angeklagt: Bereits 2015 war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt worden, die aber offenbar keine Wirkung zeigte. Dennoch sträubte er sich zunächst gegen eine von Gericht und Staatsanwaltschaft anregte Therapie. „Das kommt nicht wieder vor“, sagte er zu Prozessbeginn, wenig später hörte sich das dann schon nicht mehr so überzeugend an: „Ich bin ziemlich sicher, so etwas nicht mehr zu machen.“ Hilfreich sei aus seiner Sicht auch, dass ihm sein Sohn schon mehrfach ins Gewissen geredet habe.

Im Gerichtssaal überzeugte dies allerdings niemanden, daher erklärte er sich dann doch noch bereit, eine Verhaltens- und Sexualtherapie zu machen, die als Auflage mit ins Urteil aufgenommen wurde. Die siebenmonatige Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem wurde ihm untersagt, Kinder oder Jugendliche zu trainieren oder zu unterrichten. Der 77-Jährige akzeptierte das Urteil, das somit nach der Zustimmung der Staatsanwaltschaft Hanau gleich rechtskräftig wurde, hatte aber noch ein weiteres Anliegen: Die schriftliche Niederfassung seiner Verurteilung soll ihm auf keinen Fall nach Hause geschickt werden, da sonst seine Frau davon erfahren könnte. Stattdessen will er die Unterlagen lieber persönlich abholen. Gericht und Staatsanwaltschaft nahmen dies zwar auf, wollten ihm aber nicht versprechen, dass nicht doch noch Post zu ihm nach Hause kommt.


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