Radfahrerin schwer verletzt: ADFC mahnt Autofahrer

Bad Orb
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Bei einem tragischen Verkehrsunfall in Bad Orb wird eine 80-jährige Radfahrerin schwer verletzt (wir berichteten).



Das Auto einer Fahrerin berührte beim Überholen die Radfahrerin wodurch diese stürzte und sich schwer verletzte.

Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub e.V.) weist seit Jahren darauf hin, dass Autofahrer beim Überholen von Radlern einen Mindestabstand einhalten müssen. Dieser beträgt nach verschiedenen Gerichtsurteilen zwischen 1,5 m und 2 m. Seit den 1980er-Jahren gilt: Beim Überholen müsse der Seitenabstand zu einem einwandfrei fahrenden Radfahrer je nach der Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeugs etwa 1,5 bis 2 m betragen (OLG Saarbrücken 3 U 141/79). 2003 nannte das OLG Düsseldorf einen von „der Rechtsprechung generell für erforderlich gehaltenen Mindestabstand von 1,5 m“ (1 U 234/02).

"Leider ignorieren viele Autofahrer, ja sogar Last- und Omnibusfahrer, dieses Gebot. Viele Fahrradunfälle könnten vermieden werden, wenn sich die Fahrer daran halten würden und im Falle eines Unfalls würden sie dann nicht wegen der Missachtung dieses Gebots zur Verantwortung gezogen. Wir kennen die näheren Umstände des vorgenannten Unfalls nicht. Ob hier der erforderliche Mindestabstand eingehalten wurde, ist uns nicht bekannt. Das werden die polizeilichen Ermittlungen klären müssen", so der ADFC.


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