Schmerzhafte Begegnung von Mofa und E-Bike

Bad Orb
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Mofa gegen E-Bike – so lautete das „Duell“ auf der Frankfurter Straße in Bad Orb im Juli des vergangenen Jahres. Die Fahrer lieferten sich allerdings kein Wettrennen, sondern kollidierten im Kreuzungsbereich. Der Mofafahrer machte sich anschließend aus dem Staub, womöglich, weil er alkoholisiert unterwegs war. Die Aufklärung im Amtsgericht Gelnhausen gestaltete sich bislang aber als schwierig.

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Eigentlich war nämlich mit einem Geständnis des 59-jährigen Angeklagten aus Bad Orb gerechnet worden. Der Mann hatte das E-Bike am 18. Juli 2018 gegen 17.50 Uhr überholt, als die Fahrerin gerade zu einem Abbiegevorgang angesetzt hatte, und diese seitlich erwischt. Die Folge waren schmerzhafte Prellungen und ein Schaden am Rad in Höhe von 800 Euro, was den Mann aber nicht besonders zu interessieren schien. Er fuhr einfach weiter, wurde aber von Zeugen bis zu seiner Wohnanschrift verfolgt. Auf dem Weg dorthin soll er Schlangenlinien gefahren sein.

Als die Polizei dann bei ihm eintraf, wurde auch prompt eine Alkoholisierung von 0,88 Promille festgestellt, allerdings sagte der 59-Jährige in der Verhandlung aus, dass er erst nach dem Unfall ein paar Flaschen Bier getrunken habe. Dass er aber auch ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, hätte er eigentlich wissen müssen. Sein „Lappen“ war ihm im Januar 2010 dauerhaft entzogen worden und das Mofa fuhr so schnell, dass er auch für dieses Kleinkraftrad einen Führerschein hätte vorweisen müssen.

Nachdem zunächst keine Zeugen geladen worden waren, werden bei einem neuen Termin viele Plätze im Saal des Amtsgerichts besetzt sein. Sowohl die Verkehrsteilnehmer, die den Bad Orber verfolgt hatten, sollen geladen werden, außerdem die ermittelnden Polizisten.


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