Gutachten zur Löschwasserversorgung vom Magistrat beauftragt

Bad Orb
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Wie die Stadt Bad Orb in diesen Tagen der Kommunalaufsicht mitgeteilt hat, wurde das geforderte Gutachten zur Löschwasserversorgung am 14. August beauftragt.



Die externen Fachleute sollen darstellen, wo im Stadtgebiet eine angemessene Löschwasserversorgung gegeben ist und wo es entsprechende Defizite vorliegen. „Durch die Ergebnisse des Gutachtens gibt es dann eine sachliche Diskussionsgrundlage für weitergehende Entscheidungen in den städtischen Gremien“, sagt Kreispressesprecher John Mewes. In der Zwischenzeit wird über den Main-Kinzig-Kreis mit einem Sonderalarmierungsplan der Engpass in der Löschwasserversorgung weitgehend geschlossen.

Der Landrat als Kommunalaufsicht hatte sich Anfang Juli in die Diskussion um die unzureichende Löschwasserversorgung in weiten Teilen der Kurstadt eingeschaltet. In dem Schreiben an den Magistrat wurde darüber hinaus ein Konzept gefordert, wie die angemessene Löschwasserversorgung schnellstmöglich hergestellt werden kann. Grundlage für diese Forderung ist das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Hier wird geregelt, dass die Gemeinde „für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung“ zu sorgen hat.

Sichtbar geworden war die Problematik bereits im Mai 2018 bei einem ausgedehnten Wohnhausbrand an der Marktbrunnenstraße. Hier kam es zu einem erheblichen Engpass in der Löschwasserversorgung. Dieses Problem wurde auch unverzüglich durch das Gefahrenabwehrzentrum bemängelt und gegenüber dem Magistrat eine schnelle Lösung gefordert. Die Abteilung Brandschutz des Kreises hat dann schließlich gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr einen entsprechenden Vorschlag entwickelt. Doch das vorgelegte Konzept hat bisher keine politische Mehrheit erhalten.

Wie das Gefahrenabwehrzentrum erläutert, wird die Versorgung derzeit mit einem Sonderalarmierungsplan für die Einsätze in Bad Orb sichergestellt. Doch dieses Konzept, dass die Unterstützung durch Tanklöschfahrzeuge aus anderen Städten und Gemeinden vorsieht, kann nur vorübergehend gelten. Schließlich fehlen im Ernstfall die Kapazitäten an anderer Stelle. Daher war mehrfach gefordert worden, diesen „nicht tragbaren Zustand schnellstmöglich abzustellen“.  Mit dem Einschalten der Kommunalaufsicht wurde der Prozess nun beschleunigt.


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