Photovoltaikanlage an der A66?

Bad Orb
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Mit Verwunderung nimmt die CDU-Fraktion Bad Orb die jüngsten Äußerungen im Rahmen der Diskussion um eine mögliche Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang der A66 zur Kenntnis.



Mit einer Pressemitteilung kritisiert die FBO die Stellungnahme der CDU anlässlich der vergangenen Stadtverordnetenversammlung ebenso scharf wie die Überweisung der Beratung an den zuständigen Ausschuss. "Diese Kritik ist weder in der Art und Weise noch in der Sache nicht nachvollziehbar, zumal der FBO-Stadtverordnete Werner A. Engel die Ausschussüberweisung während der Parlamentssitzung aufgrund offener Fragen als richtig bezeichnet und die Stellungnahme der CDU unter anderem als 'differenziert' gelobt hatte. Nach wenigen Tagen folgt jetzt eine polemische Attacke der FBO, die wenig Substanz hat und in der Sache nicht unterfüttert ist. Bereits während der Stadtverordnetenversammlung hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Bernhard Acker, ausgeführt, dass die CDU Fraktion den Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern begrüßt und in Bad Orb im Rahmen ihres kommunalpolitischen Engagements selbst initiiert hat. Diese Anlagen bedürfen in der Regel keiner besonderen Genehmigung", so die CDU in einer PRessemitteilung.

„Dem vorliegenden Antrag die Voraussetzungen zum Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen, konnte die CDU-Fraktion im Parlament in der vorgeschlagenen Form nicht zustimmen. Die Grundlage zur Genehmigung solcher Anlagen ist der Landesentwicklungsplan Hessen, der u. a. vorsieht, in einem Streifen von 110 Metern neben Autobahnen und Schienenwegen solche Anlagen zu errichten. Weiterhin ist eine gute solare Einstrahlung erforderlich. Nach Auswertung des Solarkatasters Hessen ist dies entlang der A66 zwischen Eiserner Hand bis zur Aufenauer Straße und der Bahnstrecke der Orber Kleinbahn gegeben. Konsequenter Weise muss, unseres Erachtens, die gesamte Potenzialfläche bei Erstellung eines Flächennutzungsplans betrachtet werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass bei einer Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag, weitere Anträge zu weiteren Anlagen kommen, die dann jeweils wieder einzeln zu behandeln sind. Bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans werden die verschiedensten Belange geprüft, so befindet sich ein Großteil der Potenzialfläche im Wasserschutzgebiet rund um den Tiefbrunnen Autal. In der Regionalplanung ist die Fläche als Vorranggebiet für Ackerbau festgelegt. Bei Überbauung mit einer Fotovoltaikanlage sind u. U. Ausgleichmaßnahmen erforderlich. Bei Anlagen dieser Größenordnung ist wahrscheinlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Des Weiteren haben wir derzeit einen Flächennutzungsplan beim Regierungspräsidium zur Prüfung vorliegen. Es stellt sich die Frage, ob bei der Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Einschränkungen auf den vorgelegten Flächennutzungsplan zur Folge haben. Neben diesen Fragen sollte auch beleuchtet werden, dass es sich bei der Nutzung von Ackerflächen durch Photovoltaikanlage um eine Konkurrenzsituation zwischen Nahrungserzeugung und Stromerzeugung handelt und das Regierungspräsidium auch aus diesem Grund die Genehmigung solcher Flächen in der vorgeschlagenen Form restriktiv handhabt. Das ist bei Photovoltaikanlagen auf Dächern nicht der Fall. Auch kommt der Investor offenbar nicht aus Bad Orb. Hier ist zu klären, ob Bad Orb für die geplante Anlage an der Autobahn überhaupt mit Gewerbesteuereinnahmen rechnen kann“, so Bernhard Acker.

Insofern sei es nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht nur richtig, sondern auch notwendig, die offenen Fragen im zuständigen Ausschuss zu klären. Die FBO habe dieser Überweisung einstimmig zugestimmt und sollte anlässlich der Gremienberatungen zu einem sachlichen Engagement zurückfinden.


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