Planungen zum Salinenplatz schreiten voran

Bad Orb
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Bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen für das Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ hat sich in den vergangenen Monaten einiges getan.



Als wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen zur Umgestaltung von Straßen und Plätzen sowie zur Bereitstellung von Fördermitteln für private Investitionen werden eine ökologische Baufibel, eine Gestaltungsfibel, ein Verkehrs- und Parkraumbewirtschaftungskonzept, ein Rad- und Fußwegekonzept sowie ein Konzept zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlich Raum für den „Kernbereich Bad Orb“ erstellt.

Mit der Erarbeitung des Verkehrs- und Parkraumbewirtschaftungskonzeptes, des Rad- und Fußwegekonzeptes sowie des Konzeptes zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wurde das Planungsbüro von Mörner aus Darmstadt beauftragt. Das Büro hat in den Sommermonaten umfangreiche Bestandsaufnahmen vor Ort sowie eine Verkehrszählung und Parkraumbegehung durchgeführt. Mit der Erstellung der ökologischen Baufibel und der Gestaltungsfibel wurde die Planungsgruppe Darmstadt beauftragt. Auch hierzu wurden in den letzten Monaten umfangreiche Bestandsaufnahmen vor Ort durchgeführt sowie historische Karten und Pläne ausgewertet. Die Analyseergebnisse der beiden Büros werden zeitnah vorliegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollen in den nächsten Monaten die Vertreter der Lokalen Partnerschaften und der Politik sowie die Öffentlichkeit in die Erarbeitungsprozesse eingebundenen werden. Hierzu werden separate Mitteilungen über die jeweiligen Veranstaltungen herausgegeben.

Innerhalb des Fördergebietes können Grundstückseigentümer Fördermittel für private Investitionen beantragen. Die ökologische Baufibel und die Gestaltungsfibel stellen eine wesentliche inhaltliche Grundlage für die Förderung privater Investitionen dar. Vorgesehen ist die Förderung privater Investitionen in den folgenden Bereichen: Fassadengestaltung, Umnutzung von leerstehenden Gewerbeflächen als Wohnraum im Bereich der Kanalstraße und sonstigen Seitenstraßen, Attraktivierung von Geschäftsflächen und Herstellung von zeitgemäßem Wohnraum, Schaffung von barrierefreien Zugängen zu den Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben, klimaverbesserndes Bauen im Privatsektor und Entsiegelung von privaten Freiflächen. Eine Förderung kann erst erfolgen, wenn der Stadt Bad Orb der Förderbescheid für das Jahr 2020 durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zugestellt wurde (aller Voraussicht nach im November 2020). Sobald der Förderbescheid vorliegt, wird eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben.

Auch die Planungen zum Salinenplatz schreiten voran. Das Planungsbüro Schöne Aussichten aus Kassel wird Anfang Oktober 2020 die Ausführungsplanung vorlegen. Sobald diese Planung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, kann die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen. Mit den Baumaßnahmen soll voraussichtlich im März 2021 begonnen werden. Die Stadt Bad Orb hat ihr Vorkaufsrecht für die Liegenschaft des ehemaligen Kaufhauses Langer geltend gemacht. Zur Beurteilung der Entwicklungsmöglichkeiten des im Fördergebiet gelegenen Alten Rathauses sowie der Liegenschaft des ehemaligen Kaufhauses Langer, wurde Professor Dr. Hagedorn vom SEurWIS-Institut aus Detmold mit einer wirtschaftlichen Betrachtung verschiedener möglicher Entwicklungsszenarien beauftragt. Die noch ausstehenden Ergebnisse stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen dar.


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