Informationen zur Briefwahl in Bad Orb

Bad Orb
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Für die Kommunalwahlen am 14. März 2021 können Wählerinnen und Wähler ab Montag, 1. Februar die Briefwahlunterlagen beantragen.



Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht entweder im Wahllokal (Urnenwahl) oder durch Briefwahl ausüben. Bedingt durch die Corona-Pandemie gilt wie in allen anderen Lebensbereichen auch hier der Grundsatz, die persönlichen Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Das Wahlamt der Stadt Bad Orb empfiehlt daher von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Wahlberechtigte können mit ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen schriftlich per Post beantragen.

Für diejenigen, die ihre Unterlagen zur Briefwahl persönlich im Rathaus abholen möchten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bürgerservice im Erdgeschoss (barrierefrei erreichbar) zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 17:30 Uhr zur Verfügung. Für den Besuch des Rathauses ist die Eingangsklingel zu betätigen und es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP, FFP2). Auf der Internetseite der Stadt Bad Orb unter www.bad-orb.de/Politik-Verwaltung/Wahlen/ besteht zudem das Angebot, die Briefwahlunterlagen einfach und unkompliziert online zu beantragen.


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