Sachstand im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“

Bad Orb
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Im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ tut sich etwas! Mit der Umsetzung der ersten Einzelmaßnahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den „Kernbereich Bad Orb“ wurde im Jahr 2020 begonnen.



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Im Jahr 2020 wurde mit der Umsetzung der im ISEK enthaltenen Einzelmaßnahmen begonnen. Ein zentrales Projekt stellt dabei die Neugestaltung des Salinenplatzes dar, das in diesem Jahr in die bauliche Umsetzung geht. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2020 die Ausführungsplanung durch das Büro Schöne Aussichten Landschaftsarchitektur aus Kassel erarbeitet und vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Orb beschlossen. Parallel zur Ausschreibung finden derzeit bereits bauvorbereitende Maßnahmen auf dem Salinenplatz statt, bevor anschließend die aktive Bauphase beginnt.

Im Mai 2020 wurde das Planungsbüro von Mörner aus Darmstadt mit der Erarbeitung eines Verkehrs- und Parkraumbewirtschaftungskonzeptes, eines Rad- und Fußwegekonzeptes sowie eines Konzeptes zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum beauftragt. Alle drei Konzepte befinden sich derzeit in der Endredaktion und werden den Bürgerinnen und Bürgern nach Fertigstellung in Form von Broschüren zur Verfügung gestellt. Die Konzepte stellen eine wichtige inhaltliche Grundlage zur Vorbereitung baulicher Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb des „Kernbereichs Bad Orb“ dar.

Im Mai 2020 wurde zudem die Planungsgruppe Darmstadt mit der Erstellung einer ökologischen Baufibel und einer Gestaltungsfibel für das Fördergebiet beauftragt. Auch diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss und werden ebenfalls als Broschüren öffentlich zur Verfügung gestellt. Die Gestaltungsfibel soll Bauherren im Fall von Gebäudemodernisierungen oder Neubauten Hinweise und Empfehlungen zur äußeren Gebäudegestalt geben und dient als inhaltliche Vorbereitung der Anreizförderungen. Im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ können von den Bürgerinnen und Bürgern Fördermittel für private Investitionen beantragt werden. Zu diesem Zweck wird durch die Stadt Bad Orb ein sogenanntes Anreizprogramm aufgelegt. Die Richtlinie für die Anreizförderungen wurde bereits mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt und muss nun von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb beschlossen werden. Nach diesem Beschluss können Anträge auf Förderung gestellt werden.

Um sicherzustellen, dass sich die Liegenschaft des ehemaligen Kaufhauses Langer im Sinne der Ziele des ISEKs entwickelt, hat die Stadt Bad Orb mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.08.2020 ihr Vorkaufsrecht ausgeübt und das Grundstück erworben. Zur Beurteilung der Entwicklungsmöglichkeiten dieser Liegenschaft sowie des Alten Rathauses wurde Professor Dr. Hagedorn vom SEurWIS-Institut aus Detmold mit einer wirtschaftlichen Betrachtung verschiedener möglicher Entwicklungsszenarien beauftragt. Die Ergebnisse wurden im Januar 2021 vorgelegt. Sie stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen im Hinblick auf die beiden Liegenschaften dar.

In der Erdgeschosszone des ehemaligen Kaufhauses Langer wird derzeit als Zwischennutzung ein Informationspunkt zum Förderprogramm Lebendige Zentren „Kernbereich Bad Orb“ eingerichtet. Hier werden den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig aktuelle Informationen zum Förderprogramm zur Verfügung stehen. Im Jahr 2021 soll mit der Umsetzung weiterer im ISEK enthaltenen Einzelmaßnahmen begonnen werden. Wichtige Maßnahmen sind hierbei die Umgestaltung des Marktplatzes zur Erhöhung der Aufenthalts- und Verweilqualität und die Einrichtung eines Leerstands- und Flächenmanagements für das Fördergebiet. Weiterhin soll mit der Erarbeitung einer Flächenbedarfsanalyse untersucht werden, ob eine Verlagerung des Rathauses in die Gebäude des Alten Rathauses und des ehemaligen Kaufhauses Langer grundsätzlich möglich ist.

Voraussetzung für die Umsetzung der im ISEK enthaltenen Einzelmaßnahmen ist die jeweilige Bewilligung der beantragten Fördermittel durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Hierzu wird am Anfang eines jeden Jahres durch die Stadt ein Förderantrag für das laufende Programmjahr gestellt. Der Zuwendungsbescheid für das Programmjahr 2020 wurde der Stadt Bad Orb im Dezember 2020 zugestellt. Dieser sichert der Stadt Bad Orb für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 550.000,00 Euro für alle im Jahr 2020 beantragten Maßnahmen zu. Der Förderantrag für das Programmjahr 2021 wurde Ende Februar beim zuständigen Ministerium eingereicht. Die Bewilligung der beantragten Fördermittel wird für das 4. Quartal dieses Jahres erwartet.


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