Auf die Abspielung des Videos aus dem afrikanischen Raum in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen wurde verzichtet, allein die Beschreibung des Richters ließ allerdings erahnen, was darauf zu sehen ist: Menschen wird bei lebendigem Leib die Kehle durgeschnitten oder die Augen ausgekratzt, Messerstiche in den Körper oder die Abtrennung von Geschlechtsteilen. Für den 64-jährigen Empfänger war damit Anfang Januar 2020 eine eindeutige Botschaft verbunden: „Ich habe das als Morddrohung aufgefasst.“
In den Wochen zuvor sollte der Angeklagte für ihn einen Pkw verkaufen, als dies nicht geklappt hat, sollen bei der Rückgabe dann schließlich zwei Winterreifen gefehlt haben. Kurzum: Das für beide Seiten nicht zufriedenstellende Geschäft bot Konfliktpotenzial und landete schließlich sogar vor dem Strafgericht. Die Erklärung des Angeklagten war da allerdings dürftig: Ein Versehen sei die Versendung gewesen, mit seinem damaligen Mobiltelefon aus chinesischer Herstellung habe er sich nicht besonders gut ausgekannt. Und woher er das Video überhaupt hatte, wusste er nicht mehr. „Ist ihnen das noch nie passiert?“, fragte er Gericht und Staatsanwaltschaft und erntete dafür ungläubige Blicke.
Ein Verstoß gegen Paragraf 131 des Strafgesetzbuches war in der Verhandlung unstrittig, allerdings ist für die Versendung solcher Verherrlichung nur eine Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens war angesichts der Sachlage in diesem Fall da nur eine logische Folge. 200 Euro muss der 54-Jährige nun an seinen ehemaligen Geschäftspartner zahlen, 300 Euro gehen an eine gemeinnützige Einrichtung. Sind die 500 Euro bis Ende Juni überwiesen, wird das Verfahren endgültig eingestellt.


