Bundestags- und Bürgermeisterwahl in Bad Orb am 26. September

Bad Orb
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Das Wahlamt der Stadt Bad Orb informiert über die verschiedenen Möglichkeiten zur Beantragung der Stimmabgabe per Briefwahl für die Bundestags- und Bürgermeisterwahl am 26.09.2021.



Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Orb haben die Möglichkeit, ab Montag, 16.08.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des jeweiligen Wahlkreises zu beantragen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Bad Orb eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Bundestagwahl
- Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz sind
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Seit 26.06.2021 mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Bad Orb gemeldet sind
- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Bürgermeisterwahl
- Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz sind
- Bürger*in eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Seit 15.08.2021 mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Bad Orb gemeldet sind
- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Darüber hinaus werden die Wahlberechtigten mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung – die spätestens am 04.09.2021 zugestellt wird – sind auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis aufgeführt. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen und die Teilnahme an den Wahlen sind grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich.

Folgende Möglichkeiten zur Beantragung eines Wahlscheins gibt es:

1. Internet (Online Wahlscheinantrag) Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf der Internetseite der Stadt Bad Orb in der Zeit vom 16.08.2021 bis 22.09.2021 unter folgenden Links freigeschaltet:
https://stadt-bad-orb.de/Bundestagswahl-2021/
https://stadt-bad-orb.de//Direktwahl-Bürgermeister-in

2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung) Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten kann der Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.

3. Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Telefax Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller/die Antragstellerin den Familiennamen, Vorname/n, das Geburtsdatum, sowie die komplette Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

4. Persönliche Vorsprache Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Wenn die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt werden, ist das grundsätzlich nur durch eine schriftliche Vollmacht möglich. Dies gilt auch für Ehepartner. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte die persönliche Vorsprache nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 17:30 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?
Sie erhalten für jede Wahl getrennte Briewahlunterlagen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Unterlagen auch getrennt für jede Wahl abgeben oder zurücksenden.

Bundestagswahl
⦁ Wahlschein, weiß
⦁ amtlicher Stimmzettel, weiß
⦁ amtlicher Stimmzettelumschlag, blau
⦁ amtlicher Wahlbriefumschlag, rot (bereits für die Rücksendung freigemacht)
⦁ Merkblatt zur Briefwahl mit Erläuterungen in Wort und Bild wie Sie Ihre Stimme per Briefwahl richtig abgeben, weiß

Bürgermeisterwahl
⦁ Wahlschein, gelb
⦁ amtlicher Stimmzettel, gelb
⦁ amtlicher Stimmzettelumschlag, gelb
⦁ amtlicher Wahlbriefumschlag, gelb (bereits für die Rücksendung freigemacht)
⦁ Merkblatt zur Briefwahl mit Erläuterungen in Wort und Bild wie Sie Ihre Stimme per Briefwahl richtig abgeben, gelb

Briefwahlmöglichkeit im Rathaus

Bis Freitag, 24.09.2021, 18 Uhr, können die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragt werden und vor Ort die Stimme abgeben werden. Eine Wahlkabine ist aufgebaut. Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen online über die Internetseite der Stadt Bad Orb. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Bad Orb, Frankfurter Straße 2, 63619 Bad Orb, Tel.: 06052 86-0, Fax: 06052 86-310, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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