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Damit ist dieser Bereich auch als Urnenfeld erkennbar. Die Angehörigen beziehungsweise die Verstorbenen haben sich für eine anonyme Beisetzung entschieden. Das bedeutet auch, dass die Ablage von Grabschmuck gemäß Friedhofsordnung der Stadt Bad Orb nicht zulässig ist.

"Daher bitten wir, von der Ablegung von Kerzen, Kränzen, Blumen, Figuren o. ä. auf dem Urnenfeld abzusehen. Wir geben den Trauernden gerne Gelegenheit, die abgelegten Gegenstände bis 31. Dezember selbst abzuräumen. Ab dem 1. Januar 2022 werden die abgelegten Gegenstände von der Friedhofsverwaltung entfernt. Zur Beisetzung ist es natürlich möglich, einen Kranz an der Beisetzungsstelle niederzulegen. Dieser wird nach dem Abblühen (ca. 1 bis 2 Wochen) ebenfalls abgeräumt", heißt es aus der Friedhofsverwaltung.

Foto: Findling mit der Aufschrift „Anonymes Urnenfeld“.


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