Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt verboten

Bad Orb
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Die Stadt Bad Orb macht darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Bad Orber Altstadt aufgrund gesetzlicher Regelung verboten ist.



Zum Schutz der Altstädte hat der Bundesgesetzgeber das entsprechende Gesetz, § 23 der 1. Sprengstoffverordnung, verschärft. Wörtlich heißt es dort: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“ Die Bad Orber Altstadt entspricht weitestgehend der Fußgängerzone und wird vom Burgring, der Ludwig-Schmank-Straße, Würzburger Straße und Frankfurter Straße umgeben. In diesem Bereich gilt das gesetzliche Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern.

Es besteht in diesem Jahr ein allgemeines Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. An belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper ab Kategorie F2 abgebrannt werden. Restbestände können an erlaubten Plätzen abgebrannt werden. Die Verwendung (Aufbewahrung und Abbrennen) pyrotechnischer Erzeugnisse der Kategorie F2 ist nur Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr und auch nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Vielen bereitet das Knallen, Leuchten der Raketen als auch der Geruch von Schwarzpulver enorme Freude. Diese Freude wird leider jedes Jahr durch zahlreiche Unfälle getrübt.

Ein staatlich geprüfter Feuerwerker hat für den Umgang folgende Tipps veröffentlicht:
- Böller beim Anzünden niemals in der Hand halten
- Böller nicht werfen und schon gar nicht in Richtung von Personen.
- Für Raketen eine geeignete Abschussrampe benutzen. Eine leere Flasche ist zu unstabil, deshalb sollte diese zusätzlich in einem Kasten stehen.
- Versager ca. 10 Minuten liegen lassen und sich diesen auch nicht nähern. Danach einsammeln und ca. 2 Tage in Wasser legen und dann über Sondermüll entsorgen.
- Feuerwerkskörper sachgerecht bis zur Verwendung lagern. Es ist ratsam nur so viele Böller oder Raketen zu kaufen, die auch tatsächlich an diesem Silvester /Neujahr angezündet werden können. Wer Reste das Jahr über aufbewahren will, sollte auf eine trockene Lagerung – nicht gerade im Heizungskeller – achten.


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