Zunächst sah es nach einem zugegebenermaßen spektakulären Unfall auf der A66 in Höhe von Bad Orb auf: Ein Lkw rammte ein auf dem Seitenstreifen stehendes Wohnmobil, der Camper wurde bei dem Zusammenstoß komplett zerstört. Die beiden Insassen blieben nahezu unverletzt, anstatt ins Krankenhaus ging es für den 67-jährigen Mann und seine 41-jährige Begleiterin allerdings danach direkt ins Gefängnis.
Denn: Das Wohnmobil war voller Drogen, circa 137 Kilogramm Marihuana sollen es letztendlich gewesen sein, die sich auch auf der Autobahn verteilten.
Der Grund für den außerplanmäßigen Stopp auf der A66 war überaus menschlich: Als der Lastwagen aus Thüringen am 27. Juli 2021 gegen 11 Uhr den Camper mit Berliner Kennzeichen streifte, hatte sich der 67-Jährige gerade auf die Toilette zurückgezogen. Die Fahrbahn in Richtung Fulda und die angrenzende Böschung war nach dem Unfall zur Überraschung der hinzugerufenen Autobahnpolizei von 1-Kilogramm-Päckchen mit Marihuana übersät. Die Drogen waren in Hohlräumen und auch im Dach des Urlaubsmobils versteckt gewesen. Um die Unfallstelle gründlich abzusuchen und alles einzusammeln, war sogar der Einsatz der Bereitschaftspolizei notwendig. Im Gegensatz zu dem Berliner Fahrzeughalter, der bereits wegen Drogendelikten polizeibekannt ist, lagen der Polizei über den 67 Jahre alten Fahrer und die 40 Jahre alte Beifahrerin bis dato keine Erkenntnisse vor.
Nach dem Unfall wanderten die beiden italienischen Staatsangehörigen in Untersuchungshaft, in der Verhandlung vor der 2. Großen Strafkammer im Landgericht Hanau legten sie jetzt Geständnisse ab: Den Camper hatten sie in Spanien übernommen, dass sie Drogen transportierten, war ihnen bewusst, nur über die Menge waren sie angeblich selbst erstaunt. Geldnot hatte sie demnach zu dieser außergewöhnlichen Tour bewegt. Ihr Fahrtziel war Berlin, wo sie das Wohnmobil an einer ausgemachten Stelle abstellen sollten.
Darauf wurde nichts und auch bis zur nächsten Tour wird es für die beiden vermeintlichen Camper jetzt etwas dauern. Das Gericht verurteilte den 67-Jährigen zu drei Jahren Gefängnis, seine Begleiterin muss für zweieinhalb Jahre in Haft.
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