Förderprogramm „Lebendige Zentren“: Anreizprogramm für private Maßnahmen

Räumlicher Geltungsbereich des Fördergebietes „Kernbereich Bad Orb“.

Bad Orb
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Seit vergangenem Jahr 2021 gibt es die Möglichkeit der Anreizförderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“.



Dabei werden Maßnahmen an privaten Immobilien, welche sich im Bereich der Geltungsbereiche der Richtlinie zur Anreizförderung befinden, finanziell unterstützt. Grundlage für die Förderung von privaten Maßnahmen stellt derzeit die am 05.05.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb beschlossene Richtlinie zum Anreizprogramm für private Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ dar.

Mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützen Bund und Land die Kommunen bei der Aufgabe, Versorgungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln, bestehenden Wohnraum zu qualifizieren und das baukulturelle Erbe zu erhalten. Auch Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine wichtige Rolle, denn ein gesundes Stadtklima, kurze Wege und einladende Stadträume mit Funktions- und Angebotsvielfalt sind wichtige Standortfaktoren.

Um im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ Investitionen privater Eigentümer anzuregen, werden daher im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ der Stadt finanzielle Anreize für kleinere private Einzelmaßnahmen gewährt. Über das Anreizprogramm sollen damit private Eigentümer angeregt werden, kleine private Einzelmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Umnutzung und barrierefreien Gestaltung von Geschäftsflächen, Wohngebäuden und Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum sowie zur Entsiegelung privater Freiflächen und zu klimagerechtem Bauen mit finanzieller Unterstützung durch die Fördermaßnahme umzusetzen.

Gefördert werden können maximal 25% der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt derzeit bis zu 20.000 € brutto. Neben diesem Anreizprogramm besteht im Rahmen der Fördermaßnahme für Hauseigentümer im Fördergebiet im Einzelfall die Möglichkeit, Zuschüsse für umfassende Gebäudemodernisierungen zu erhalten. So können z. B. Gebäudeleerstände einer neuen Nutzung zugeführt werden oder sanierungsbedürftige Bauten instandgesetzt werden. Hierdurch soll die bestehende Bausubstanz aufgewertet und damit einen Beitrag zur Schaffung zeitgemäßen innerstädtischen Wohn- oder Geschäftsraums geleistet werden.

Anträge auf Zuschüsse aus dem Förderprogramm können bei der Stadt Bad Orb gestellt werden. Gerne können Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins vor Ort an das beauftragte Kernbereichsmanagement wenden: Stefanie Horn von der Planergruppe ROB GmbH (06196-508567, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Mathias Olschewski von der Gesellschaft für Stadtentwicklung und Städtebau mbH (06241-9205520, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

zentrenlebendorb az

Räumlicher Geltungsbereich des Fördergebietes „Kernbereich Bad Orb“.


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