In einem Fall ist der Beschuldigte mittlerweile sogar wegen versuchten Totschlags verdächtig.
Am vergangenen Mittwochabend (27. Juli, wir berichteten) soll der Wächtersbacher im Zuge eines Streits vor einem Haus im Stadtgebiet einen 31-Jährigen mit einer Axt attackiert haben. Bei den Hiebbewegungen, die auch in Richtung des Kopfes des Opfers ausgeführt worden sein sollen, erlitt der 31-Jährige Schnittverletzungen an Armen und Händen. Zudem sollen sich beide Kontrahenten gegenseitig mit Sperrmüllgegenständen beworfen haben, wodurch auch drei geparkte Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen wurden. Zwei Tage später (29. Juli) soll er an gleicher Stelle einen 38-Jährigen mit einem als Schusswaffe beschriebenen Gegenstand bedroht haben. Am Montagabend (1. August) wurde der 16-Jährige erneut auffällig: Im Bereich eines Bolzplatzes trafen ihn Polizeibeamte mit einer CO2-Pistole, einem Einhandmesser sowie Drogen-Utensilien an - alle Gegenstände wurden sichergestellt.
Als Grund für den Waffenbesitz gab er einen zuvor bei der örtlichen Ordnungsbehörde angemeldeten Dreh eines Musikvideos vor. In dem Zusammenhang ermitteln die Beamten auch wegen des Verdacht eines illegal aufgenommenen Telefonats mit einem Bediensteten dieser Behörde (§ 201 Strafgesetzbuch - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Ein Videodreh konnte jedoch nicht verifiziert werde. Der 16-Jährige wurde festgenommen und für die weiteren polizeilichen Maßnahmen auf die Polizeiwache gebracht. Dort soll er bei der Durchsetzung der Festnahme (Verbringung ins Gewahrsam) Widerstand geleistet und zwei Polizeibeamte leicht verletzt haben. Neben bedrohenden und beleidigenden Äußerungen den Ordnungshütern gegenüber soll er auch Ausrüstungsgegenstände und Mobiliar beschädigt haben.
Aufgrund der raschen zeitlichen Abfolge an Ermittlungsverfahren wurde der Tatverdächtige am Dienstag der zuständigen Jugendrichterin beim Amtsgericht in Gelnhausen vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau erließ die Richterin einen Untersuchungshaftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Im Anschluss an dessen Verkündung wurde der 16-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Er muss sich nun einem Verfahren nach Jugendstrafrecht stellen.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de