Feuer in der Gemarkung: Neue Regeln bei der Anmeldung

Bad Orb
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Das Meldeverfahren von Feuern an das Gefahrenabwehrzentrum des Main-Kinzig-Kreises hat sich seit 15. November 2022 geändert.



Ab diesem Zeitpunkt ist eine digitale Übermittlung durch die Kommunen möglich, die dann ab 1. Januar 2023 zur Pflicht wird.

Dies bedeutet, dass ab sofort nur noch vollständig ausgefüllte und gut leserliche Feueranmeldungen bearbeitet werden können. Neu ist auch, dass ein Lageplan oder eine Bilddatei, aus der die Lage der Feuerstelle in der Gemarkung Bad Orb ersichtlich ist, der Anmeldung beigefügt werden muss, um die Feuerstelle auf einer Übersichtskarte digital zu erfassen.

Bei unvollständigen Feueranmeldungen besteht die Gefahr, dass diese nicht übermittelt werden können und somit in der Folge kostenpflichtige Feuerwehreinsätze erforderlich werden können. Die Stadtverwaltung bittet zudem, ab sofort nur noch das aktuelle Formular zur Feueranmeldung zu verwenden. Dieses und weitere Informationen sind auch abrufbar auf der Internetseite der Stadt Bad Orb unter https://stadt-bad-orb.de/Natur-Umwelt/Natur-und-Stadtwald/Feueranmeldung-im-Außenbereich


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