Bad Orb: Freundin gewürgt und an Haaren gezogen

Bad Orb
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Manchmal enden Beziehungen nicht friedlich, sondern mit verbalen oder körperlichen Auseinandersetzungen, so auch bei zwei jungen Leuten aus Bad Orb, die sich nun vor dem Amtsgericht Gelnhausen wiedersahen. Dort musste sich ein 31-Jähriger wegen Nachstellung sowie körperlicher und verbaler Übergriffe verantworten. Letztlich stellte Richter Wolfgang Ott das Strafverfahren ein. Der Angeklagte muss aber jeweils 500 Euro an das 26-jährige Opfer sowie an das Frauenhaus Wächtersbach bezahlen.



Nach einer mehrjährigen Beziehung spitzte sich die Lage zwischen den beiden Partnern zuletzt zu. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft kam es beispielsweise in der seinerzeit gemeinsamen Wohnung zu einem Streit. Er packte sie in dessen Verlauf mit den Händen am Hals und würgte sie derart, dass sie unter Todesangst litt. Im Oktober vergangenen Jahres zog er sie fest an den Haaren und warf sie mehrfach auf das gemeinsame Bett. Ende Oktober trafen sich dann beide zufällig in einer Orber Lokalität. Erneut kam es zu Streitigkeiten, in dessen Verlauf er ihr die Handtasche wegnahm und die Kneipe verlies. Sie eilte ihm hinterher und forderte ihn zur Rückgabe auf. Schließlich händigte er die Tasche tatsächlich wieder aus, behielt aber ihren Geldbeutel zurück – und titulierte sie als „Hurentochter“ und „Schlampe“.

Der Verteidiger des Mannes räumte einen Teil der Vorwürfe ein. So habe es im ersten Fall zwar einen Streit gegeben, auch ein Griff an den Hals, von Würgen könne allerdings keine Rede sein. An die Aktion mit dem Haare ziehen, habe sein Mandant keine Erinnerung, wolle sie aber auch nicht in Abrede stellen. Bei dem dritten Vorfall sei der 31-Jährige „rabenvoll“ gewesen. Mittlerweile pflegten die beiden wieder einen normalen Umgang. Sein Mandant habe sich entschuldigt. Der Rechtsfrieden sei wieder hergestellt, behauptete der Advokat. Der Angeklagte selbst beteuerte, kein Mensch zu sein, der jemandem weh tun wolle. Ausfälle von ihm seien häufig unter Alkoholeinfluss passiert. Mittlerweile konsumiere er nicht mehr so extrem.

Die Einschätzungen des Opfers hörten sich demgegenüber anders an. „Dieser Mensch hat mir unglaublich weh getan“, blickte die 26-Jährige sorgenvoll zurück. Er habe sie „seelisch kaputt gemacht“. Sehr oft habe er sie am Hals gepackt und gewürgt, einmal über die Lehne der Couch geschleudert, eine Tür beschädigt, ihr blaue Flecken zugefügt und sie stundenlang am Arbeitsplatz belästigt. Sie habe lange Zeit Angst vor ihm gehabt und deswegen auch keine Anzeige bei der Polizei erstattet. Mittlerweile gehen beide getrennte Wege. Die Verteidigung forderte, die junge Frau mit ihrer Aussage zu vereidigen. Bevor es dazu kam, unterbrach der Vorsitzende für einige Minuten zum allseitigen Nachdenken die Verhandlung. Anschließend einigten sich die Parteien auf die Einstellung des Verfahrens und Zahlung der Geldauflagen von insgesamt 1000 Euro.

Nach Ansicht von Richter Ott habe der Angeklagte eingesehen, Mist gebaut zu haben, besonders nach dem Konsum von Alkohol. „Ich will sie hier nicht mehr wiedersehen. Arbeiten sie an sich“, verabschiedete er den 31-Jährigen. / hd


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