Bad Orb: Katzenschutzverordnung in Kraft

Bad Orb
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

In Bad Orb gilt seit dem 25.05.2023 eine Katzenschutzverordnung. Diese gilt für alle Freigänger Katzen (Katzen denen Zugang ins Freie gewährt wird), ab dem 5. Lebensmonat. Als Halter sind Sie verpflichtet Ihre Freigänger Katzen:



  • Kastrieren zu lassen
  •  Eine Kennzeichnung mittels Mikrochip vornehmen zu lassen
  •  in einer Haustier-Registerdatenbank (z. B Tasso oder Findefix) zu registrieren

Ausnahmen

Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.Die Katzenschutzverordnung ist abrufbar auf der Internetseite der Stadt Bad Orb unter https://stadt-bad-orb.de/media/custom/3157_2496_1.PDF?1684497882


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2