Weil er als Geschäftsführer eines Unternehmens die Sozialleistungen nicht an die Krankenkassen abgeführt und zudem den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt haben soll, muss sich derzeit ein 66-Jähriger aus Bad Orb vor dem Strafgericht im Amtsgericht Gelnhausen verantworten.
Die Versäumnisse sollen sich von Dezember 2009 bis Juli 2010 abgespielt haben. Mitangeklagt ist ein 38-Jähriger aus Berlin, der als Liquidator des als „Limited“ eingetragenen Unternehmens fungierte.
Der Betrag, der nicht an die Krankenkassen abgeführt wurde, bewegt sich im vierstelligen Bereich. Zudem soll der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt worden sein, obwohl 2008 mehrere Monate lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden und auch der Steuerberater des Unternehmens auf seinen Rechnungen sitzen blieb.
Gleich zu Beginn der Verhandlung äußerte Rechtsanwalt Robert Stock, Verteidiger des Angeklagten aus Bad Orb, allerdings seine Einwände gegen die Anklage. Sein Mandant sei zu keiner Zeit im Handelsregister als Geschäftsführer des Unternehmens eingetragen gewesen und habe auch keine Belege abgezeichnet. Wenn überhaupt, müsste die Ehefrau des 66-Jährigen auf der Anklagebank sitzen, auf die das Unternehmen laut Anklageschrift zunächst lief, bevor es auf den Angeklagten überschrieben worden sein soll.
Das Gericht entschloss sich, weitere Zeugen zu laden und zukünftig gegen beide Angeklagten getrennt zu verhandeln. Der 38-jähriger Berliner muss bereits am kommenden Freitag erneut im Amtsgericht Gelnhausen erscheinen, der nächste Verhandlungstermin für den Angeklagten aus Bad Orb wird von Amtswegen fortgesetzt. „Wir haben uns hier heute wegen einer saumäßigen Anklage getroffen“, brachte Rechtsanwalt Stock seine Meinung über die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft anschließend überaus deutlich zum Ausdruck.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


















