Dieser Abfall wird zurückgewiesen oder muss mit erheblichem Personal- und Kostenaufwand nachsortiert werden. Die Stadtverwaltung kontrolliert durch das beauftragte Abfuhrunternehmen deshalb ständig stichprobenweise den Inhalt der Biotonnen.
Biomüll darf nur in Papiertüten oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne eingeworfen werden. Die teilweise im Handel erhältlichen sogenannten „kompostierbaren“ Folienbeutel dürfen nicht verwendet werden da sie im Kompostwerk Probleme bei der Umsetzung des Biomülls zu Kompost verursachen.
Falsch befüllte Biotonnen bleiben von der Abfuhr ausgeschlossen, ebenso Tonnen, deren Inhalt mit Gewalt verdichtet wurde und sich dadurch nicht entleeren lässt. Bei Fragen gibt die Stadtverwaltung gerne Auskunft über die richtige Abfalltrennung.
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