"Sie müssen hierzu im Wählerverzeichnis der Stadt Bad Orb eingetragen sein. Über die Eintragung werden Sie mit der Zusendung einer entsprechenden Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigungen für Bad Orb werden ab der 35. Kalenderwoche von unserem kommunalen IT-Dienstleister versendet. Die Wahlbenachrichtigung ist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen jedoch nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Bad Orb", teilt das Wahlamt mit.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher Staatsangehörige ist
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens sechs Wochen (Stichtag 27.08.2023) seinen Wohnsitz in Hessen hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Es gibt folgende Möglichkeiten einen Wahlschein zu beantragen:
Online-Antrag
Die Online-Beantragung ist über die Homepage der Stadt Bad Orb ab dem 28.08.2023 bis einschließlich 04.10.2023 möglich. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig.
Link: https://stadt-bad-orb.de/Rathaus-Politik/Wahlen/Online-Wahlscheinantrag/
Antrag via Smartphone und QR-Code
Auf der Wahlbenachrichtigung ist oben rechts ein QR-Code aufgedruckt. "Durch das Einscannen des QR-Codes mit Hilfe der Kamera eines Smartphones gelangen sie einfach auf die Antragsseite. Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift für Wahlschein und Briefwahlunterlagen erfassen", so das Wahlamt.
Antrag per Post oder persönlich
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet man den Wahlscheinantrag: "Diesen füllen Sie aus, unterschreiben ihn und senden den Antrag per Post, per Fax oder per E-Mail zurück an das Wahlamt. Sie können ihn auch in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen. Ihre Briefwahl-Unterlagen erhalten Sie auf dem Postweg."
Formloser Antrag
Der Antrag kann auch formlos schriftlich, z. B. als E-Mail oder mündlich beim Wahlamt der Stadt Bad Orb gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift.
Beantragung im Wahlamt
Ab 28.08.2023 kann man im Rathaus, Erdgeschoss, Briefwahlunterlagen im Bürgerservice persönlich beantragen und mitnehmen oder die Briefwahl vor Ort direkt ausführen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch ohne Termin möglich.
Abholung durch eine/n Bevollmächtigte/n
"Auf dem Wahlscheinantrag können Sie auch eine Person bevollmächtigen, Briefwahlunterlagen für Sie zu beantragen und / oder abzuholen. Wichtig: Die bevollmächtigte Person muss die unterschriebene Vollmacht im Original vorlegen", so das Wahlamt.
Fristen zur Beantragung
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann bis zum Freitag vor der Wahl, 6. Oktober 2023, bis 13:00 Uhr beantragt werden.
Rückgabe des Wahlbriefes:
- Briefkasten am Haupteingang des Rathauses
bis spätestens Sonntag, 08.10.2023, 18:00 Uhr einlegen
"Schauen Sie auf die Leerungszeiten des Briefkastens, damit Ihr Wahlbrief spätestens am Freitagabend, 06.10.2023 von der Post abgeholt werden kann. Die letzte Übergabe der Wahlbriefe durch die Post an das Wahlamt erfolgt am Samstag, 07.10.2023 um 12:00 Uhr", so das Wahlamt.
Die Abgabe der Briefwahlunterlagen ist hier nicht zulässig.