Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises hat am Mittwoch einen Gaststättenbetrieb in Bad Orb geschlossen. Und das war offenbar dringend notwendig: Die Gäste wurden umgehend aufgefordert, das Lokal zu verlassen und mussten ihr Essen nicht einmal bezahlen. Für eine Wiedereröffnung wurden dem Betreiber der Gaststätte erhebliche Auflagen auferlegt.
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Am späten Vormittag begann die Überprüfung des Gaststättenbetriebes in der Gewerbestraße in Bad Orb und dabei wurde anscheinend schnell klar, dass ein Weiterbetrieb bis auf Weiteres unmöglich ist. Gegen 13 Uhr wurden die im Lokal befindlichen circa 30 Gäste aufgefordert, ihr Essen stehen zu lassen und die Räumlichkeiten umgehend zu verlassen. Anschließend wurde die Gaststätte verschlossen.
Auf Nachfrage begründet die Kreisverwaltung in Gelnhausen diesen drastischen Schritt: „Der Grund sind erhebliche hygienische Mängel, die auch eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung darstellen. Es wurden von amtlicher Seite die erforderlichen Maßnahmen und Voraussetzungen formuliert, die für eine Prüfung einer möglichen Wiedereröffnung zu erfüllen sind. Nach fachlicher Einschätzung sind hier bauliche, strukturelle und organisatorische Veränderungen nötig, um die Mängel zuverlässig zu beheben. Es hängt also von der Einsicht und der Mitwirkung der verantwortlichen Personen ab, wann das so weit sein wird.“
Welche Mängel genau entdeckt worden sind, wurde noch nicht veröffentlicht, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt im Verbraucherfenster der hessischen Landesregierung (https://verbraucherfenster.hessen.de/ernaehrung/sichere-lebensmittel/hygienemaengelplattform) eingesehen werden. Wie fast alle hessischen Landkreise hat sich der Main-Kinzig-Kreis dieser Plattform angeschlossen und veröffentlicht dort die hiesigen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.