"Sie müssen hierzu im Wählerverzeichnis der Stadt Bad Orb eingetragen sein. Über die Eintragung wird mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigungen für Bad Orb werden ab dem 29. April 2024 von dem kommunalen IT-Dienstleister, ekom21, versandt. Die Wahlbenachrichtigung ist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen jedoch nicht zwingend erforderlich. Bürger und Bürgerinnen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden sich bitte an das Wahlamt der Stadt Bad Orb", heißt es aus dem Rathaus.

Wahlberechtigt sind

  • Deutsche sowie Unionsbürger
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 3 Monaten (Stichtag 09.03.2024) in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat wohnen
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Die Online-Beantragung ist möglich ab dem 29. April 2024 bis einschließlich 05. Juni 2024 unter folgendem Link: https://stadt-bad-orb.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=3157.134.1


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