Alkohol hinterm Steuer ist verboten und wird bestraft, wer allerdings deutlich einen über den Durst getrunken hat, darf sogar eine Strafminderung rechnen.
Am 3. Oktober 2012 wurde eine 41-Jährige aus Bad Orb bei einer Trunkenheitsfahrt in der Kurstadt erwischt, nach dem sie eine Laterne umgefahren hatte. Nach der Blutentnahme staunten die Polizeibeamten nicht schlecht: Ein Maximalwert von sage und schreibe 4,03 Promille wurde bei der zierlichen Dame festgestellt. Jetzt musste sie sich dafür vor dem Strafgericht im Amtsgericht Gelnhausen verantworten.
Mit Sekt und Bier habe sie ihren Geburtstag an jenem 3. Oktober 2012 vorgefeiert, doch irgendwann sei der Alkohol leer gewesen. Also entschloss sie sich, mit dem Auto zur nahegelegenen Tankstelle zu fahren. Das klappte zunächst sogar noch ganz gut, doch nach 500 Metern rammte sie bei der Einfahrt in den Tankstellenbereich eine Laterne. Dabei entstand ein Schaden von 900 Euro, als Augenzeuge saß ihr kleiner Hund mit im Auto. Aufgrund des hohen Promillewertes fiel das Urteil eines Gutachters eindeutig aus: Vollrausch, die Frau hatte so viel getrunken, dass ihre Trunkenheitsfahrt nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig war.
Ihren Führerschein musste sie dennoch sofort danach abgeben, allerdings verfehlte der Vorfall anscheinend nicht seine Wirkung. Bereits zwei Tage später begab sie sich in ein Krankenhaus, um sich auf eine Langzeittherapie vorzubereiten, mit der sie ihre Alkoholsucht besiegen will. Anschließend ging sie in eine Fachklinik und ist seit der Entlassung dort auch weiterhin bei einem Suchttherapiezentrum in ambulanter Behandlung.
Und das Gericht erkannte den Kampf der Angeklagten gegen ihre Krankheit an. Die Geldstrafe fiel mit 400 Euro relativ milde aus, für ihren Führerschein wurde eine weitere Sperrfrist von vier Monaten verhängt. Dann muss sich aber mit der Führerscheinstelle auseinandersetzen, die sich nach Trunkenheitsfahrten bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bekanntermaßen sehr kritisch verhält. Auch die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen muss die 41-Jährige bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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