Wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie Beleidigung und Nötigung wurde ein 71-Jähriger zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zu Bewährung. Außerdem verfügte Richter Wolfgang Ott vor dem Amtsgericht Gelnhausen, dass der Mann aus Bad Orb 200 Euro an die Hilfsorganisation Amnesty International zahlen muss.
Damit ahndete die Justiz insgesamt drei Anklagen. Im Oktober 2022 hatte der Rentner einem jugendlichen Ausländer den Mittelfinger gezeigt, ihn als „Bastard“ bezeichnet sowie unter Vorzeigen eines Teleskopschlagstocks genötigt, die Straße zu verlassen. Ein knappes Dreivierteljahr später soll er gegenüber einem Polizisten diesen jungen Mann als „Nichtsnutz“ und „Schmarotzer“ beleidigt haben.
Ebenfalls im Oktober 2022 stand bei ihm ein Sondereinsatzkommando vor der Tür. Bei einer Durchsuchung in seinem Haushalt fanden sich vier Schusswaffen, rund 3000 Schuss Munition sowie acht Sprengkörper. Über seinen Verteidiger ließ der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe einräumen. „Verwaltungstechnisch“ sei mit dem Waffenmaterial inzwischen alles geklärt, betonte er. Sein Mandant verzichte zudem auf die Rückgabe. Dem Anwalt war es wichtig zu erklären, dass es sich bei seinem Mandanten „nicht um einen durchgeknallten Reichsbürger handelt“.
Der Angeklagte hat mit 17 Eintragungen ein längeres Vorstrafenregister. So wurde er bereits in früheren Jahren beispielsweise wegen Beleidigung, Diebstahl und übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine achtmonatige Haftstrafe zur Bewährung und die Beiordnung eines Bewährungshelfers. Richter Ott ging einen Monat über diese Forderung hinaus, sah allerdings keine Notwendigkeit für einen Bewährungshelfer. Der Angeklagte könne sein Leben eigenständig in den Griff bekommen. Allerdings betonte er, dass bei den Taten teilweise „ein ausländerfeindlicher Anteil“ spürbar gewesen sei. Das Urteil wurde von allen Seiten akzeptiert und somit umgehend rechtskräftig. / hd