Fußgänger in Bad Orb tödlich verletzt: Freispruch für Lkw-Fahrer

Bad Orb

Freispruch für den Lkw-Fahrer nach einem tödlichem Unfall in Bad Orb: Trotz umfangreicher Beweisaufnahme war dem 53-Jährigen keine Schuld nachzuweisen: Der Wächtersbacher wurde letztlich vor dem Amtsgericht Gelnhausen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Damit folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie ein Sprecher erklärte.

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Die Nebenklage, die den Sohn des Verstorbenen vertrat, hatte eine Geldstrafe von 1.200 Euro (30 Tagessätze zu jeweils 40 Euro) und einen Entzug der Fahrerlaubnis beantragt, dessen Länge sie in das Ermessen des Gerichts stellte.

Der tödliche Unfall hatte sich an einem frühen Nachmittag Anfang Juli vergangenen Jahres in Bad Orb zugetragen. Der 53-Jährige hatte mit seinem Lkw in der Würzburger Straße/Höhe Altenbergstraße vorschriftsmäßig an dem vorgelagerten Haltestreifen einer roten Ampel angehalten. Beim anschließenden Anfahren erfasste er dann einen 81-Jährigen, der offenbar nicht an der Ampel, sondern unmittelbar vor dem Fahrzeug die Fahrbahn querte. Das Fahrzeug schleifte ihn offenbar noch etwa 100 Meter mit. Der Fußgänger wurde bei dem Unfall in Bad Orb schwerstverletzt. Er wurde noch mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen, wo er aber später verstarb. 

Der angeklagte Fahrer beteuerte, in der Situation zunächst angehalten und später wieder angefahren zu sein, ohne dabei den Fußgänger gesehen zu haben. Auch das Fahrzeug habe keinerlei akustische Warntöne ob der Person in Fahrzeugnähe abgegeben. Erst durch die Lichthupe eines entgegenkommenden Lastwagens sei er auf die Kollision aufmerksam geworden. Er habe daraufhin sofort angehalten und die verunglückte Person unter dem Fahrzeug festgestellt. An dem Unfallgeschehen trage er noch heute psychisch schwer, erklärte der Wächtersbacher.

Insgesamt fünf Zeugen sagten zu dem Vorfall vor dem Amtsgericht aus, wobei vier das eigentliche Geschehen nicht beobachtet hatten. Eine Frau hatte den Sachverhalt gesehen, aber nach Angaben des Gerichts nicht eindeutig erklären können, in welchem Bereich der Rentner auf den Lastwagen traf.

Auch umfangreiche Ausführungen und Berechnungen eines Gutachters konnten nicht eindeutig feststellen, an welcher Stelle genau der 81-Jährige auf die Fahrbahn trat und ob er damit für den Fahrer sichtbar war. Letztlich konnte dem Angeklagten also keine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden. Richterin Maith sprach ihn daher vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. hd


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