Nur weil der 27-Jährige zuletzt sein Leben radikal geändert hat, bleibt er in Freiheit. Davor war sein Leben von Sucht und Kriminalität geprägt. Erst im Januar dieses Jahres war der Bad Orber zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dann kurz danach wurde er schon wieder auffällig. Mit zwei Bekannten soll er an einem Tag Ende März in der Wohnung eines Bekannten in Wächtersbach gewesen sein.
Dort kam es unerwartet zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten. Spontan beklauten sie den Wohnungsinhaber und nahmen mit, was da so an Wertvollem herumlag. Beispielsweise ein Mobiltelefon im Wert von 1600 Euro, eine Playstation, eine Lautsprecherbox und Schuhe. Die gesamten Waren hatten einen Wert von rund 3200 Euro. Anschließend teilte das Trio die Sachen unter sich auf, um diese zu veräußern und damit Drogen zu kaufen.
Im Zuge der Verhandlung wurde thematisiert, welch prekäres Leben der Angeklagte bisher geführt hatte. Bereits mit elf Jahren wurde er abhängig. Zunächst rauchte er, dann nahm er Drogen. Vor dem Schöffengericht zeigte sich der Angeklagte umfassend geständig.
Richter Andreas Weiß verurteilte ihn schließlich wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Weil er zuletzt eine ambulante Drogentherapie besucht und sich beruflich qualifiziert hatte, muss er nicht ins Gefängnis. Die Strafe wird stattdessen auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Darin ist eine Verurteilung vom Januar dieses Jahres mit einbezogen. Da war er zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden.
Das Gericht verpflichtete den 27-Jährigen nunmehr die ambulante Drogentherapie fortzusetzen. Außerdem muss er 150 Sozialstunden ableisten. Außerdem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Das Urteil wurde umgehend von allen Seiten akzeptiert. / hd