Mit Behörden schwimmt der 70-Jährige offenbar nicht auf einer Wellenlänge. So hat er in einer früheren Verhandlung erklärt, Behördenpost nicht zu öffnen. Umgekehrt schreibt der Bad Orber aber gerne an Behörden. Postkarten verschickt er immer wieder, auf denen letztlich strafrechtlich relevante Inhalte stehen. Deswegen ist der Senior auch schon in zwei Fällen wegen Beleidigung zu Geldstrafen verurteilt wurden.
Nun kamen zwei neue Vorgänge hinzu, die das Amtsgericht Gelnhausen nicht mehr mit finanziellen Sanktionen bestrafen konnte. Dieses Mal verhängte Richter Andreas Weiß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Gleichzeitig wird der Mann einem Bewährungshelfer unterstellt.
Zum jetzigen Prozess war er unentschuldigt nicht erschienen. Lediglich sein Pflichtverteidiger nahm den Termin wahr. Schon einmal war der Prozess gegen ihn angesetzt worden und er nicht erschienen. In der Folge wollte das Gericht den 70-Jährigen polizeilich vorführen lassen, was allerdings misslang, weil er nicht anzutreffen war. Der nächste Schritt war die Verhängung eines Haftbefehls. Tatsächlich wurde er auch Ende des Jahres erwischt und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er rund sechs Wochen einsaß. Weil er nun erneut fehlte, wird das Amtsgericht die Bewährungsstrafe dem Mann mittels eines Strafbefehls schriftlich übermitteln.
Zwei „Schreibaktionen“ kamen im aktuellen Verfahren zur Sprache. Zum einen hatte er im Oktober 2022 Karte an das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises verschickt. Die Mitarbeiter beschimpfte er seinerzeit als „unverschämten Behördenabschaum“, den keiner brauche. Sie seien „häkelnde Sozialpädagogen“, die „uns von vorn bis hinten verarschen“.
Im Juni vergangenen Jahres schickte der Rentner dann Post an Landrat Thorsten Stolz (SPD). Auch ihn bezeichnete er als „unverschämten Abschaum“ und „Hampelmann“. Doch es kam noch heftiger: Er titulierte ihn auch als „fettes Schwein“. / hd