"Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass von Seiten der Stadt Bad Orb in verschiedenen Veröffentlichungen behauptet wird, in den nächsten zehn Jahren keinerlei finanzielle Vorteile von einem Windpark auf dem Windvorranggebiet 2-304 am Horstberg zu haben", meldet sich der Vorstand der Energiegenossenschaft Main-Kinzigtal zu Wort.
Dagegen gebe es klare gesetzliche Regelungen (§6 EEG), um die Standortkommunen je nach Anliegerfläche vom ersten Tag an den Erträgen zu beteiligen: "Und Bad Orb wäre hier mit 75% dabei. Da kommen bei acht geplanten Windrädern schnell sechsstellige Summen zusammen. Pro Jahr! Ohne eigenes Zutun. Zudem hat der Windparkprojektierer sich gegenüber Hessenforst verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger verschiedene Beteiligungsmodelle anzubieten, z.B über eine Genossenschaft. Und da kann für die Kommunen die Gewerbesteuer noch obendrauf kommen. Ein Blick nach Biebergemünd zeigt, wie das funktioniert", so Matthias Scholz und Stefan Heimrich.
Und weiter: "Aber es werden alternative Fakten publiziert. Will man die Bürger hinter die Fichte führen? Nur um einen Kur- und Heilwald durchzusetzen, dessen Wirtschaftlichkeit sich in 20 Jahren nicht rechnen wird? Und wie verträgt es sich mit den Plänen für die Herstellung von Wasserstoff an der Eisernen Hand, wenn man die Windkraft im eigenen Wald komplett ablehnt? Auch hier ist noch keine Wirtschaftlichkeits-berechnung im Ansatz erkennbar. Die Energiegenossenschaft Main-Kinzigtal geht weiterhin fest davon aus, dass sich am Horstberg in naher Zukunft Windräder drehen werden, möglicherweise in Nachbarschaft zu einem Kur- und Heilwald. Und sie wird alles daran setzen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Beteiligung anzubieten, die sich lohnt – ökologisch und ökonomisch."
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