Verfahren eingestellt: Anzahlung für Fitnessgerät ist futsch

Bad Orb

Wütend standen zwei Frauen vor einigen Wochen im kleinen Saal des Amtsgerichts Gelnhausen und wollten dem Mann in die Augen blicken, der ihnen noch über 2.500 Euro schuldet.

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Das Geld war die Anzahlung für ein Fitnessgerät, das von einem 35-Jährigen aus Bad Orb nicht geliefert wurde. Damals erschien der Verkäufer nicht zur Gerichtsverhandlung, die beiden Frauen reisten wieder ab. Jetzt fand die Neuauflage des Prozesses statt mit einem für beide vermutlich unbefriedigenden Ergebnis: Das Verfahren gegen den Bad Orber wurde eingestellt, der Geldbetrag ist in der Insolvenzmasse des Unternehmens des 35-Jährigen untergegangen.

Diesmal ersparten sich die beiden Inhaberinnen des Fitnessstudios die Anreise und damit vermutlich auch neuen Ärger. Am 30. Januar 2012 hatten sie sich ein Angebot für das teure Gerät machen lassen, zwei Monate später verbindlich bestellt und 30 Prozent des Kaufpreises als Anzahlung geleistet. Mitte Mai sollte die „Mucki-Maschine“ dann geliefert werden, doch daraus wurde nichts. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der 35-Jährige hat das Geld kassiert, obwohl sein Unternehmen bereits insolvent war und er gar nicht mehr liefern konnte.

Vor Gericht stellte sich die Situation allerdings etwas anders dar: Demnach wurde erst am 16. Juli 2012 der vorläufige Insolvenzverwalter für das Ein-Mann-Unternehmen des Bad Orbers bestellt, also knapp zwei Monate nach dem geplatzten Geschäft mit den beiden Damen. Anhand von Unterlagen konnte er zudem belegen, dass er das Gerät bei seinem Lieferanten geordert hatte und dies Mitte Mai auch zur Auslieferung bereit stand.

Allerdings: Just zu diesem Zeitpunkt wurde der 35-Jährige wegen Depressionen in die psychiatrische Klinik in Schlüchtern eingeliefert, wo er anschließend zwei Monate lang stationär behandelt wurde und danach auch noch in ambulanter Behandlung war. Strafrichterin Petra Ockert folgte nach Vorlage der entsprechenden ärztlichen Atteste dieser Argumentationskette und stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. Das wiederum ist schlecht für die beiden Frauen: Sie müssen jetzt sehen, ob sie aus der Insolvenzmasse zumindest noch einen Teil ihrer Anzahlung zurückbekommen können.


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