Windkraft in Bad Orb: Ørsted hält Bürgerentscheid für rechtlich unzulässig

Bad Orb

Nachdem die SPD ein Bürgerentscheid zu den Windkraftplänen rund um Bad Orb beantragt hat (wir berichteten), äußert sich nun das Unternehmen Ørsted zu der neuen Entwicklung und beruft sich dabei auf den rechtsgültigen Zuschlag von Waldbesitzer HessenForst. Rein rechtlich hätte ein Bürgerentscheid in Bad Orb keine Auswirkungen auf die Pläne, wäre aber sicherlich ein Statement aus der Bevölkerung, das nur schwer zu umgehen wäre.

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"Zum Thema Bürgerentscheid ist es uns wichtig, vorab darauf hinzuweisen, dass wir uns prinzipiell nicht in der Rolle sehen, die politischen Aktivitäten in Bad Orb zu kommentieren. Für welche kommunalen Themen die Bürgerinnen und Bürger, der Bürgermeister, der Stadtrat und die Parteien einen Stadtratsbeschluss oder einen Bürgerentscheid für sinnvoll und notwendig erachten, liegt in deren freiem Ermessen", erklärt Ørsted auf Nachfrage.

Und weiter: "In der Frage eines Bürgerentscheids über den Windpark Jossgrund sehen wir allerdings mangels Zuständigkeit der Gemeinde keinen Ansatz für eine rechtlich zulässige Fragestellung, die man den Bürgerinnen und Bürgern in Bad Orb zur Abstimmung vorlegen könnte. Die Planung für das Projekt befindet sich in einem rechtskräftig ausgewiesenen Wind-Vorranggebiet des Regionalplans Südhessen, in dem Windenergieanlagen baurechtlich zulässig sind und Vorrang vor anderen Flächennutzungen haben. Wir halten auch den für einen Bürgerentscheid angeführten Grund für falsch, dass der Wald rund um Bad Orb durch das Projekt gefährdet sei. Im Gegenteil, Ørsted verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, waldschonenden, natur- und umweltverträglichen Planung des Windparks. Dazu werden mögliche Auswirkungen des Projekts auf den Wald umfassend geprüft, minimiert und nicht vermeidbare Eingriffe ausgeglichen. Nicht zuletzt deshalb sind wir auch weiterhin fest davon überzeugt, dass der Horstberg genug Platz und gute Voraussetzungen hat, um dort beides, einen Wald-Windpark und einen Heilwald zu verwirklichen."

Mit dem Windpark Jossgrund wollen Ørsted nicht nur saubere Energie erzeugen, sondern auch die Region stärken: "Nach dem aktuellen Planungsstand können die drei Standortkommunen Bad Orb, Jossgrund und Biebergemünd über die Laufzeit von 25 Jahren laut EEG §6 mit Einnahmen von etwa 6 Millionen Euro rechnen, die den Kommunen ganz neue finanzielle Freiräume eröffnen. Darüber hinaus hat sich Ørsted dazu verpflichtet, für den Windpark Jossgrund eine finanzielle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen."

Ørsted ist im Moment auf Basis des Zuschlags von HessenForst und des entsprechenden Gestattungsvertrages mitten in der Vorbereitung des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens (BImSchG) für den Windpark: "Bevor der Antrag eingereicht wird, werden wir die Bürgerinnen und Bürger unter anderem in einer Infoveranstaltung und auf einer eigenen Projektwebsite umfassend über das Vorhaben informieren. Einen Termin für die Abgabe des Genehmigungsantrags gibt es noch nicht."


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