Bad Orb: 33-Jähriger für Kommentar zu Attentat in Hanau bestraft

Bad Orb

Wegen Billigung einer Straftat ist ein 33-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu jeweils 10 Euro) verurteilt worden. In einem sozialen Netzwerk hatte der Bad Orber im August 2023 einen üblen Kommentar zu dem Anschlag von Hanau veröffentlicht. „Sechs sind zu wenig, hätten 60 sein müssen“, kommentierte er da. Am 19. Februar 2020 erschoss ein 43-Jähriger an zwei Tatorten in der Hanauer Innenstadt neun Menschen mit Migrationshintergrund, danach seine Mutter und sich selbst.

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Die Meldestelle Hessen gegen Hetze hatte den Eintrag festgestellt und an die Strafverfolgungsbehörden weitergemeldet. Die Staatsanwaltschaft Hanau klagte daraufhin den Berufs- und Arbeitslosen an.

Vor dem Amtsgericht Gelnhausen gab sich der nicht vorbestrafte Mann wortkarg. Auf die Frage von Richterin König, was er zu dem Vorwurf sage, kamen nur zwei Worte. „Ich schweige“, erklärte er mit verschränkten Armen vor dem Oberkörper und Kappe auf dem Kopf.

Demgegenüber hatte die Vorsitzende mehr zu sagen. Der Text sei „kurz, aber knackig“ und habe „es in sich“. Der rassistische Hintergrund sei „nicht ohne“. Der 33-Jährige müsse aufpassen, was er poste. Zu Recht würden solche Statements rechtlich verfolgt. Gemäß der Forderung des Staatsanwalts verhängte sie eine Geldstrafe von 600 Euro. / hd


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