Enttäuschende Nichteinhaltung der Plakatierungsrichtlinien

Bad Orb

"Die bevorstehenden Kommunalwahlen werfen ihren Schatten voraus und im Rahmen der Wahlkampfvorbereitungen ist es wichtig, dass alle beteiligten Parteien die festgelegten Plakatierungsrichtlinien der Stadt Bad Orb einhalten", so die SPD in einer Pressemitteilung.

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Jeder Partei sei es gemäß den Vorgaben der Stadt Bad Orb untersagt, Wahlplakate ohne vorherige Genehmigung im Stadtgebiet aufzuhängen. Diese Genehmigung regele nicht nur die Anzahl der erlaubten Plakate, sondern auch deren Anbringungsorte. "Zu unserer Enttäuschung müssen wir, der SPD Ortsverein Bad Orb, feststellen, dass die CDU, FWG, FDP und Linke sich nicht an diese Vorgaben halten. Laut Genehmigung sind maximal 20 Plakate pro Partei erlaubt. Doch die FWG hat über 30 Plakate im Stadtgebiet aufgehängt“, erklärt Roland Weiß vom SPD Ortsverein Bad Orb.

„Dies ist nicht nur unfair gegenüber den anderen Parteien, sondern untergräbt auch die Integrität des Wahlprozesses. Die Stadt hat klar kommuniziert, dass unberechtigt angebrachte Plakate kostenpflichtig entfernt werden, sollten die Vorgaben nicht erfüllt werden. Wir sind gespannt, ob die Stadt auch nach diesem Regelwerk handeln wird oder ob jeder die Plakate aufhängen darf, wo und wie viele er möchte. Wir fordern alle Parteien auf, sich an die vereinbarten Richtlinien zu halten, um einen fairen und transparenten Wahlkampf zu gewährleisten“, ergänzt Weiß abschließend.

 

 


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