Veranstaltungsleiterin muss Fehlbetrag zurückzahlen

Bad Orb

Wegen Unterschlagung musste sich eine 35-Jährige ehemalige Veranstaltungsleiterin aus Bad Orb vor Strafrichter Dr. Wolfgang Ott im Amtsgericht Gelnhausen verantworten.

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gerichtIhr ehemaliger Arbeitgeber hatte Anzeige erstattet, weil auf dem Geschäftskonto ein Fehlbetrag von über 13.000 Euro festgestellt worden sein soll. Die Angeklagte bestritt zwar die Tatvorwürfe, hatte allerdings beim Arbeitsgericht bereits einem Vergleich zugestimmt. Und der hat zur Folge, dass die 35-Jährige, die inzwischen als Altenpflegehelferin arbeitet, ein Großteil des Fehlbetrages zurückzahlen muss.

Ein großer Koffer mit sechs Kassenbehältern war der ständige Begleiter der Bad Orberin als Veranstaltungsleiterin. Vier wurden an den jeweiligen Verkaufsstellen als Wechselgeldkassen eingesetzt, eine war für den Kellnergeldbeutel vorgesehen und am Ende jeder Veranstaltung wurde der Inhalt aller Kassen – bis auf jeweils 200 Euro – in einen sechsten Behälter gefüllt. Dieses Geld sollte von der 35-Jährigen auf ein Geschäftskonto einbezahlt werden. Allerdings kamen da laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hanau nur 950 Euro an. Die fehlenden über 13.000 Euro sind laut Aussage der Angeklagten für Einkäufe verwendet worden, den Koffer mit den Kassen will sie immer in den Geschäftsräumen ihres ehemaligen Arbeitgebers deponiert haben.

Für Strafrichter Ott war die Zustimmung der 35-Jährigen zum arbeitsrechtlichen Vergleich allerdings bereits ein erhebliches Indiz für ein Schuldeingeständnis. Beim Arbeitsgericht hatte sie sich nämlich auch bereit erklärt, 8000 Euro an ihren ehemaligen Arbeitgeber zurückzuzahlen. Aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse kann sie das nur in Raten machen, ihre Zahlungsbereitschaft bewahrte sie jetzt allerdings vor weiteren strafrechtlichen Folgen. Das Verfahren gegen die Bad Orberin wurde mit der Auflage vorläufig eingestellt, in den nächsten sechs Monaten weiterhin monatlich 100 Euro zurückzuzahlen. Hält sie sich daran, bleibt ihr zumindest eine weitere Strafverfolgung erspart.


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