Binnen fünf Jahren soll sich eine 34-Jährige aus Neu-Isenburg einen sechsstelligen Betrag von zwei Schwestern aus Bad Orb ergaunert haben. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat 37 Betrugsfälle vor dem Schöffengericht Gelnhausen vorgetragen, die Einzelbeträge liegen zwischen 500 und 39.000 Euro. Die Schwestern sollen der Angeklagten in dem Glauben das Geld geliehen haben, ihrem schwer kranken Kind damit zu helfen.
Laut Staatsanwaltschaft haben sie aber stattdessen den Lebensunterhalt der 34-Jährigen und ihrer Großfamilie finanziert.
Bei den bislang angeklagten Betrugsfällen sollen die Schwestern zirka 230.000 Euro an die Angeklagte übergeben haben. Allerdings könnte sich dieser Betrag noch deutlich erhöhen, die Polizei geht inzwischen von einer Schadenssumme von zirka 400.000 Euro aus. Den ersten Kontakt soll es im November 2009 gegeben haben, als die 34-Jährige bei den Schwestern um Geld bettelte und von ihrem kranken Kind erzählte. Dies müsste operiert werden, die 27.000 für den medizinischen Eingriff habe sie allerdings nicht.
Offenbar ergriffen von dem Schicksal der Angeklagten, sollen die Schwestern ihr in den folgenden drei Jahren über 110.000 Euro geliehen haben. Die Rückzahlung habe die Neu-Isenburgerin mit dem Verkauf eines Grundstückes in Rumänien finanzieren wollen. Anfang 2013 soll die 34-Jährige dann erneut um Unterstützung gebeten haben, da es bei der Operation angeblich Probleme gegeben habe. Bis zum Februar dieses Jahres sind dann angeblich zusätzlich zirka 120.000 Euro geflossen, bei der Übergabe von weiteren 24.000 Euro wurde die Angeklagte dann schließlich festgenommen. Ein Bankangestellter war misstrauisch geworden und hatte die Polizei informiert.
Seit Anfang Juli sitzt die 34-Jährige aus Neu-Isenburg jetzt in Untersuchungshaft und wird dort vorerst auch bleiben. Die Aufhebung des Haftbefehls wurde vom Schöffengericht wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr abgelehnt. Die Verteidiger hatten unter anderem die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 70.000 Euro angeboten. Da beim Verhandlungsauftakt allerdings nicht alle Unterlagen den Prozessbeteiligten vorlagen, wurde das Verfahren zunächst stundenlang unter- und schließlich abgebrochen. Bei den Geldübergaben sollen teils Quittungen ausgestellt worden sein, auf denen laut Polizei Fingerabdrücke der Angeklagten nachgewiesen wurden. In den Gerichtsakten befanden sich aber nur ein Teil dieser Unterlagen. Die Polizei hat zudem 70 Telefongespräche zwischen der Angeklagten und den beiden Schwestern dokumentiert. Der Prozess wird in den nächsten Wochen von Amtswegen neu terminiert.