Zwei Schwestern betrogen: Über drei Jahre Gefängnis

Bad Orb

Weil sie zwei Schwestern aus Bad Orb um über 250.000 Euro betrogen haben soll, wurde eine 34-Jährige aus Neu-Isenburg im Amtsgericht Gelnhausen vom dortigen Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die siebenfache Mutter in insgesamt 37 Fällen hohe Geldbeträge von den älteren Damen ergaunert hat.

Thermo Sun
Stadt Schlüchtern

gerichtDie Ermittler gehen sogar davon aus, dass der finanzielle Schaden der Schwestern bei über 400.000 Euro liegt, die Beweise reichten allerdings nur für den jetzt angeklagten Betrag aus. Die 34-Jährige schwieg in der zweitägigen Verhandlung und wird gegen das Urteil vermutlich Berufung einlegen.

Laut Auffassung des Gerichts fand die erste Kontaktaufnahme zwischen den beiden Schwestern und der Angeklagten im November 2009 statt. Die 34-Jährige klingelte an der Haustür der alleinstehenden 86 und 82 Jahre alten Frauen und gewann vor allem das Vertrauen der älteren Dame. Unter dem falschen Vorwand, dass sie Geld für ihr herzkrankes Kind benötige, soll sie bis zum Mai 2010 in insgesamt 19 Fällen Geld von der 86-Jährigen erhalten haben, die dafür auf ihrer Schreibmaschine extra „Darlehensverträge“ aufgesetzt hatte. Allerdings soll sich die 34-Jährige unter falschem Namen bei den Schwester vorgestellt und damit auch unterschrieben haben.

Trotz ihrer Gutgläubigkeit wurden die Bad Orberinnen misstrauisch und erstatteten bereits 2010 eine Betrugsanzeige, allerdings ließ sich die Angeklagte unter ihrem falschem Namen nicht von der Polizei ermitteln. Im Januar 2013 soll sich die 34-Jährige dann wieder bei den Schwestern gemeldet und diesmal eine neue Lügengeschichte präsentiert haben: Um das „geliehene“ Geld zurückzahlen zu können, benötige sie weitere Beträge, da sie damit ein Grundstück und ein Haus ablösen und nach einem Verkauf den Gesamtbetrag zurückzahlen könnte. Wieder glaubten ihr die Schwestern und wieder überreichten sie hohe Geldbeträge in bar – einmal sogar 39.000 Euro. Im Juli 2014 erfolgte dann die Festnahme der 34-Jährigen, als sie am Bahnhof in Wächtersbach weitere 24.000 Euro erhalten wollte. Ein Bankmitarbeiter war inzwischen misstrauisch geworden und hatte die Polizei über die aus seiner Sicht seltsamen Geldübergaben informiert. Inzwischen war das komplette Vermögen der 86-Jährige aufgebraucht, sie wollte daher sogar eine Hypothek auf ihr Haus aufnehmen.

Die Neu-Isenburgerin war bereits im März 2012 wegen versuchten Betruges in Ludwigsburg zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, weil sie sich von einem 82-jährigen Mann 15.0000 Euro „leihen“ wollte, dessen Sohn sich allerdings noch rechtzeitig einschaltete und ihr nur eine Plastiktüte mit einer Zeitung übergab. Weitere Verurteilungen wegen versuchten Raubes und Betruges stehen ebenfalls in ihrem Register. Bei allen angeklagten Taten stand sie unter Bewährung, daher muss sie jetzt auch mit dem Widerruf der bisher gegen sie verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt 16 Monaten rechnen.

Ihre Verteidiger forderten, die 34-Jährige für die Taten in 2009 und 2010 freizusprechen, räumten angesichts der Fingerabdrücke ihrer Mandantin auf einem Quittungsblock aber zumindest einige Fälle aus 2013 und 2014 ein, die genaue Anzahl müsse allerdings erst noch ermittelt werden. Ein Antrag der Verteidigung, von einem Sachverständigen die geleisteten Unterschriften nach den Geldübergaben mit der der Angeklagten vergleichen zu lassen, lehnte das Gericht ab, weil der Antrag lediglich zur Prozessverschleppung diene. Die Angeklagte bleibt vorerst auf freiem Fuß, nach dem ihr Haftbefehl im August außer Kraft gesetzt worden war. Als Kaution hatte sie 70.000 Euro hinterlegt, die jetzt als Täter-Opfer-Ausgleich an die beiden Schwestern aus Bad Orb fließen sollen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de