Bad Soden-Salmünster: Zwei Polizisten bei Kontrolle verletzt

Romsthal
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Die belebte Romsthaler Straße in Bad Soden als Schauplatz eines spektakulären Polizeieinsatzes. Die routinemäßige Kontrolle eines Autofahrers eskalierte dort. Letztlich war ein Beamter dienstunfähig und ein zweiter ebenfalls verletzt. Der Fahrzeugführer musste sich deswegen jetzt vor dem Amtsgericht

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Gelnhausen verantworten. Richter Wolfgang Ott verurteilte ihn - unter Einbeziehung einer Vorstrafe - wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem muss der 29-Jährige eine Geldstrafe von 1200 Euro an die Opferhilfeorganisation Weißer Ring bezahlen, darf vor einer Sperrzeit von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommen und muss den Beamten Schmerzensgeld bezahlen.

Der Kurstädter war für die Bad Orber Polizisten kein Unbekannter, als er ihnen am 23. Mai vergangenen Jahres am Steuer seines Mercedes entgegenkam. Und sie wussten: Wegen anderer Vorfälle war ihm die Fahrerlaubnis entzogen. So entschlossen sie sich zu einer Kontrolle. Dabei gingen sie äußerst vorsichtig vor, weil ihnen aus der Vergangenheit bekannt war, dass der junge Mann bei solchen Gelegenheiten gerne zu Fuß oder mit dem Auto die Flucht ergreift.

Direkt nach seinem Aussteigen aus dem Fahrzeug nahmen sie Alkoholgeruch wahr. Also eröffneten sie ihm, dass er mit zur Polizeistation müsse. Um Eskapaden zu verhindern, wollten sie ihm umgehend Handschellen anlegen, wogegen er sich sofort sperrte und wehrte. Es kam zu einem wilden Gerangel, in dessen Verlauf alle drei zu Boden gingen. Dort setzte sich die Auseinandersetzung fort, wobei schließlich der 29-Jährige einem 23-jährigen Ordnungshüter – ob absichtlich oder nicht, konnte nicht abschließend geklärt werden – so fest gegen das linke Fußgelenk trat, dass dieser einen Bänderriss davontrug und handlungsunfähig liegenblieb.

Auch sein 40-jähriger Kollege konnte den Aggressor nicht unter Kontrolle bringen, so dass dem Angeklagten schließlich die Flucht gelang. „So etwas habe ich noch nicht erlebt“, betonte der erfahrene Beamte, wobei er bei dem Vorfall auch Verletzungen davontrug. Der Strafverfolgung konnte der Sodener sich damit aber nicht entziehen.

Vor Gericht beteuerte er nun, in der Situation nicht weiter nachgedacht zu haben. Er sei damals verliebt gewesen und habe zu seiner Freundin gewollt. Außerdem sei er nicht jeden Tag ohne Fahrerlaubnis gefahren, sondern „nur Freitag und Samstag“. Er beschuldigte seinerseits die Beamten, ihm gegenüber aggressiv aufgetreten zu sein. Sein Anwalt sprach gar davon, sein Mandant sei „wie ein Tier in die Enge getrieben“ und auch verletzt worden.

Eine Anwohnerin hatte die Szenerie gefilmt. Die Aufnahmen wurden im Gerichtssaal abgespielt. Danach stand für Richter Wolfgang Ott fest: Die Eskalation habe eindeutig der 29-Jährige verursacht. Und es sei klar, dass dann in dieser Situation die Beamten nicht zimperlich vorgingen. Für den jüngeren Beamten hatte der Vorfall erhebliche Folgen. Wegen der nicht unerheblichen Verletzung musste er monatelang zum Physiotherapeuten. Und weil er noch in der Ausbildung war auch lange Zeit um seine Polizei-Tauglichkeit und damit seine Verbeamtung bangen.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. 2021 hatte er es geschafft, in einem Monat gleich fünfmal „ohne“ erwischt zu werden. Sein Verteidiger hielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten für angemessen, die Staatsanwaltschaft ein Jahr und zusätzlich ein Anti-Aggressions-Training. Der Richter beschritt beim Urteil einen Mittelweg. / hd


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