Toter am Bahnhof Salmünster: Prozess wird neu aufgerollt

Salmünster

Die Automatensprenger aus Schlüchtern müssen erneut vor Gericht: Am 18. September 2013 hatten drei Männer einen Fahrkartenautomaten auf einem Bahnhof bei Wittighausen in Baden-Württemberg gesprengt. Einer von ihnen war dabei schwerverletzt worden und verstarb wenig später auf der Fahrt zurück nach Hessen. Abgelegt wurde er von seinen beiden Komplizen auf dem Bahnhofsvorplatz in Bad Soden-Salmünster.

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Das Landgericht Hanau schickte die zum Verhandlungszeitpunkt im Sommer des vergangenen Jahres 52 und 35 Jahre alten Männer unter anderem wegen versuchten Mordes für fünf und sieben Jahre hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof gab jetzt allerdings der Revision des jüngeren Angeklagten aufgrund von Rechtsfehlern statt. Und diese Entscheidung wirkt sich auch auf den älteren Mitangeklagten aus. Beide werden nun erneut auf der Anklagebank im Landgericht Hanau Platz nehmen und dürfen auf eine geringere Strafe hoffen.

Das 47-jährige Opfer aus dem bayerischen Zeitlofs hatte die Tat geplant und den zirka einen Kilometer von der nächsten Ortschaft gelegenen Bahnhof ausgewählt. Die drei Männer hatten zunächst erfolglos probiert, den Automaten aufzuflexen und sich dann zur Sprengung entschlossen. Die Anleitung hierfür holten sich sie sich aus dem Internet und besorgten sich ein „Gas/Sauerstoffset“ sowie zehn Liter Sauerstoff. Am 18. September 2013 trafen sie um kurz nach 1 Uhr nachts an dem Bahnhof ein. Mit einer Wunderkerze leitete das spätere Opfer die Sprengung ein, wurde durch die Druckwelle der Detonation durch die Luft geschleudert und von der zirka 25 Kilogramm schweren Metallabdeckung des Fahrkartenautomaten begraben. Auf dem Bahnhof entstand ein Schaden in Höhe von 30.000 Euro am Fahrkartenautomaten sowie weitere 40.000 Euro an einem ebenfalls zerstörten Wartehäuschen.

Die beiden Angeklagten luden den noch lebenden, aber schwer verletzten 47-Jährigen sowie das erbeutete Münzgeld in Höhe von zirka 350 Euro ins Auto und fuhren zurück in Richtung Hessen. Später wurden bei dem Opfer ein Schädelbruch mit vollständigem Abriss des Oberkiefers sowie Einblutungen im Kopf festgestellt. Auch bei schneller Hilfe hätte er diese Verletzungen nicht überlebt, stellte ein medizinischer Gutachter bei der Obduktion fest. Als die beiden Angeklagten den 47-Jährigen nach einer zweistündigen Fahrt in Salmünster ablegten, war er bereits tot.

Laut Auffassung der Richter am Bundesgerichtshof hält die Verurteilung wegen versuchten Mordes einer rechtlichen Überprüfung jedoch nicht stand. Die Annahme der 1. Großen Strafkammer des Hanauer Landgerichts, der Angeklagte habe diesen Tatbestand erfüllt, weil er den 47-Jährigen durch den zweistündigen Transport aktiv und bewusst jeder Rettungsmöglichkeit fernhielt, um seine eigene Tatbeteiligung zu verschleiern, sei nicht ausreichend dargelegt. Die Richter hätten demnach näher begründen müssen, dass der Angeklagte davon ausging, dass angesichts der lauten Explosion und der großen Zerstörung tatsächlich alsbald Feuerwehr und Polizei am Tatort eintreffen würden und deshalb der schwerverletzte Komplize weggebracht wurde. Beanstandet wurde mit der erfolgreichen Revisionsentscheidung zudem, dass sich das Gericht nicht näher mit den Angaben des Angeklagten auseinandergesetzt hatten, der geglaubt haben will, dass sein Komplize hätte gerettet werden können und ihn daher zunächst in ein Krankenhaus im Main-Kinzig-Kreis habe bringen wollen. Nur weil er dort eine Kameraüberwachung befürchtete, will er ihn auf dem Bahnhofsvorplatz in Salmünster abgelegt und dann anonym einen Notruf abgegeben haben.

Die sieben Jahre Freiheitsstrafe hatte der Mann aus Schlüchtern allerdings nicht nur wegen versuchten Mordes, sondern auch wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung, Diebstahl und unerlaubten Waffenbesitzes erhalten, dies wurde nicht beanstandet. Auch seinem älteren Mitangeklagten, der zu fünf Jahren verurteilt wurde, waren die ersten drei aufgeführten Delikte zur Last gelegt worden. Die Verteidiger hatten dennoch deutlich mildere Strafen von zwei und vier Jahren wegen unterlassener Hilfeleistung anstatt versuchten Mordes gefordert. Da die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt hatte, kann die 2. Große Strafkammer, die sich jetzt mit dem Fall befassen muss, nicht über das verhängte Strafmaß von sieben und fünf Jahren gehen. Der Prozess soll am 1. August im Landgericht Hanau beginnen.


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