20 Jahre Heroinsucht und die Folgen

Bad Soden-Salmünster
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Neun Anklagen, insgesamt 15 Fälle und ein dickes Vorstrafenregister: Was einem 39-jährigen Mann aus Bad Soden-Salmünster in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen blühen würde, war relativ schnell klar. Mehrfach saß er bereits in Haft, hatte dennoch in den vergangenen Jahren wieder zahlreiche Diebstähle begangen. Der Grund für seine Straftaten: seine Heroinsucht.



Seit über 20 Jahren ist er laut eigenen Angaben dieser Droge verfallen, finanziert hat er seinen Konsum mit dem Verkauf seines Diebesgutes. Ein typischer Fall, seine Beute reichte meist nur aus, um sich für die nächsten Tage einzudecken.

So klaute er aus dem Logo-Markt in Bad Soden-Salmünster im Dezember 2016 beispielsweise eine Schnapsflache im Wert von 23,99 Euro, die er dann deutlich günstiger weiterverkaufte. Manchmal hatte er aber auch „Glück“: Aus dem Lager des M & S Marktes in der Kurstadt ließ er mehrerer Stangen Zigaretten im Gesamtwert von knapp 1.000 Euro mitgehen, die zwölf Schnapsflaschen aus einem Rewe-Supermarkt in der gleichen Ortschaft waren immerhin knapp 200 Euro wert. Mehr Beute hatte er sich vermutlich im „Rewe“ in Wächtersbach erhofft, wo er in einem Aufenthaltsraum 20 Schließfächer aufbrach, aber „nur“ 30 Euro aus einem Geldbeutel sowie ein Mobiltelefon mitgehen lassen konnte.

Auch im Globus-Markt in Wächtersbach schlug er öfters zu: Einmal klaute er 22 Packungen Rasierklingen, beim zweiten Mal 39 Packungen, zuvor will sich dort laut eigenen Angaben auf der Kundentoilette mit einem Kumpel noch seine Drogensucht gestillt haben. Gut zu erkennen war er auf den Bildern der Überwachungskamera des „Globus“, als er mit Akkuschrauber und Bohrmaschine aus dem Markt marschierte und auf der Flucht auf dem Parkplatz alles fallen ließ. Erwischt wurde er auch im OBI-Baumarkt in Gelnhausen, als er mit einem Duschkopf samt Halterung aus dem Gebäude marschieren wollte.

Das alles hätte schon für eine Freiheitsstrafe gereicht, noch aussichtsloser wurde seine Position angesichts von fünf (!) laufenden Bewährungen zur Tatzeit, die er sich mit den Verurteilungen, die meisten ebenfalls wegen Diebstählen, in den vergangenen Jahren eingefangen hatte. Diesmal gab es diese Chance nicht mehr: Er wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, profitierte allerdings von einer Besonderheit im Betäubungsmittelgesetz. Die Vollstreckung der Haftstrafe wurde zurückgestellt, da er sich zwei Tage vor der Verhandlung in eine stationäre Behandlung gegen seine Drogensucht begeben hat. Nun wird abgewartet, ob er die zunächst 18-wöchige Therapie erfolgreich übersteht, danach wird entschieden, ob er eine letzte Chance erhält. Falls nicht, droht ihm auch noch der Bewährungswiderruf in fünf Fällen, was einen deutlich längeren Gefängnisaufenthalt als 18 Monate zur Folge hätte. Das Urteil ist rechtskräftig.


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