Lover der Schwester doppelten Nasenbeinbruch verpasst

Bad Soden-Salmünster
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Doppelter Nasenbeinbruch, Schädelprellung und viele blauen Flecken – so endete für einen 20-jährigen Mann aus Bad Orb eine Auseinandersetzung im März des vergangenen Jahres in Bad Soden-Salmünster. Für die Schmerzen verantwortlich war ein 19-Jähriger, ebenfalls aus Bad Orb, dem die Beziehung des Opfers mit seiner Schwester nicht gefiel. In der Verhandlung vor dem Jugendrichter im Amtsgericht Gelnhausen schwieg er zwar zur Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau, akzeptierte dann aber das Urteil.



Die Auseinandersetzung spielte sich am 14. März 2018 gegen 23 Uhr unweit einer Shisha-Bar im Stadtteil Salmünster ab. Dreimal sei er vom Angeklagten gefragt worden, ob er ein Verhältnis mit seiner Schwester habe, nach dreimaliger Bejahung sei ihm unvermittelt ins Gesicht geschlagen worden. Der erste Faustschlag habe ihn bereits zu Boden gestreckt, dennoch habe der 19-Jährige weiter auf ihn eingedroschen und gewürgt. Erst als sich ein 23-jähriger Freund des Opfers eingemischt habe, habe er flüchten können.

Der mutmaßliche Retter bot vor Gericht allerdings ein eher trauriges Schauspiel ab: Zunächst wollte er gar nicht aussagen, machte sich mit Hinweisen wie „das müssen die besser untereinander klären“ wenig beliebt bei Gericht und Staatsanwaltschaft. Letztlich blieb er trotz mehrfachem Nachfragen dabei, dass er zwar die Streithähne getrennt, dabei aber nicht erkannt habe, wer der Schläger war. Seine Aussage wurde letztlich als unglaubwürdig eingestuft.

Als Tatmotiv wurde das Missfallen über die Lebensgestaltung der vier Jahre älteren Schwester gewertet, wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde der 19-Jährige gemäß Jugendstrafrecht verwarnt und zu 60 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Außerdem muss er an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen. Beendet sind die juristischen Streitigkeiten unter den Beteiligten damit aber noch nicht. Das Prügelopfer hat den Schüler aus Bad Orb auf Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro verklagt, verhandelt wird das vor einer Zivilkammer am Landgericht Hanau.


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