Dort hatte er randaliert und damit gedroht, seiner Frau etwas anzutun. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der Fliesenleger jetzt zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Die Frau rief am 31. März 2018 gegen 17.35 Uhr die Polizei, nachdem der Angeklagte sogar damit gedroht haben soll, ihr mit einem Messer den Kopf abzuschneiden. Laut eigenen Angaben hatte er allerdings nur das Gespräch gesucht und sich vor dem Haus im Auto offensichtlich ordentlich Mut angetrunken. Mit Bier und Whisky erreichte er stolze 2,68 Promille, wie später bei einer Blutuntersuchung festgestellt wurde.
Als die Polizei an der Wohnung eintraf, war er zunächst verschwunden, klingelte dann aber wenig später erneut und sollte schließlich vorläufig festgenommen werden. Doch gegen die Maßnahmen der Beamten wehrte er sich heftig, schlug und trat nach den Polizisten. „Ich habe ordentlich ein paar auf die Fresse gekriegt“, sah er in der Gerichtsverhandlung allerdings nicht nur seine Unterlegenheit in diesem Duell ein, sondern gab auch zu, dass sein Auftreten ein Fehler war.
Da er zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war, war er per Strafbefehl bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden, bei der Neuauflage akzeptierte er nun diese Entscheidung: Er muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 25 Euro und somit insgesamt 3.000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.