Aussetzung der Kita-Gebühren für den Monat Mai

Bad Soden-Salmünster
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Der Magistrat der Kurstadt Bad Soden-Salmünster sowie die übrigen Einrichtungsträger haben aufgrund des per Landesverordnung verfügten Betretungsverbots für Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen die Gebührenerhebung vorübergehend ausgesetzt.



Auch Notbetreuungskinder sind ausgenommen. Somit müssen die betroffenen Eltern vorerst auch für den Monat Mai keine Betreuungsgebühren an die Träger zahlen. Die Regelung gilt für die Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet.

Jedoch handelt es sich nicht um eine finale Entscheidung. Aktuell wird ausschließlich nur die Pflicht zur Gebührenzahlung ausgesetzt. In welchem Umfang ein Erlass der Gebühren erfolgt kann erst beurteilt werden, wenn man wisse, wie lange die Schließung letztendlich wirklich erforderlich gewesen ist und ob von Seiten des Landes Ausgleichszahlungen oder zumindest die Fortgewährung der 6-Stunden-Freistellung erfolgen wird.


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