Stadtverordnetenversammlung stimmt für Erlass der Kita-Gebühren

Bad Soden-Salmünster
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Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster hatte bereits zu Beginn der Corona-Pandemie als Entgegenkommen für die unverhältnismäßige Belastungen die Gebührenzahlungen bei den Kindertagesstätten ausgesetzt.



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Dies bedeutet, dass die Eltern zwar auf der einen Seite nicht zur Zahlung der Kinderbetreuungsgebühren verpflichtet waren, auf der anderen Seite aber die bestehende Gebührenschuld gegenüber den Trägern noch Bestand hat. Absolute Klarheit kann hier nur durch einen Beschluss des höchsten städtischen Gremiums, der Stadtverordnetenversammlung, geschaffen werden.

Diese hat am vergangenen Montag über die Kinderbetreuungsgebühren beraten und ist zu dem mehrheitlichen Beschluss gelangt, dass für die Monate April, Mai und Juni 2020 keine Betreuungsgebühren erhoben werden. Dieser Gebührenerlass betrifft alle Kinder, welche unabhängig vom Träger in einer Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet betreut werden. Insbesondere war es der Stadtverordnetenversammlung ein Anliegen, dass die Elterngruppen, die in einem systemrelevanten Beruf tätig sind und deshalb eine Notbetreuung in Anspruch nahmen, ebenfalls keine Gebühren für die Betreuung zahlen müssen. „Dies ist der Dank der Stadt an diejenigen, welche während der Pandemie unsere Gesellschaft am Laufen gehalten haben und sich für andere bereitwillig einsetzten“, erläutert Bürgermeister Dominik Brasch die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.


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